Berlin steuert auf ein Rekordjahr bei illegalen Straßenrennen zu. Bereits im ersten Halbjahr 2026 sind 476 neue Verfahren wegen verbotener Kraftfahrzeugrennen bei Amtsanwaltschaft und Staatsanwaltschaft eingegangen – das ergab eine dpa-Anfrage. „Damit ist absehbar, dass in diesem Jahr die bisherige Rekordzahl an Verfahren übertroffen werden könnte“, sagte Oberamtsanwalt Andreas Winkelmann, der eine Spezialabteilung für solche Fälle bei der Berliner Amtsanwaltschaft leitet.
Rekordjahr in Sicht: 476 Verfahren im ersten Halbjahr
Den bisherigen Höchststand markierte das Jahr 2024 mit 923 Verfahren. 2025 lag die Zahl laut Behörden mit 876 Fällen etwas darunter. Mit 476 neuen Verfahren allein in den ersten sechs Monaten 2026 zeichnet sich ab, dass die Rekordmarke von 2024 übertroffen werden könnte. Die Behörden sind alarmiert.
Täterprofil: Junge Männer unter Lachgas-Einfluss
Wie in der Vergangenheit waren es vor allem Männer im Alter von 18 bis 30 Jahren, die in den vergangenen Monaten als Raser auffielen. Auffällig ist jedoch laut Winkelmann, dass verbotene Kraftfahrzeugrennen vermehrt unter dem Einfluss von Lachgas erfolgten. Lachgas, das eigentlich in der Medizin als Betäubungsmittel eingesetzt wird, wird seit einigen Jahren vor allem von Jugendlichen oder jungen Erwachsenen auch als Partydroge konsumiert. Doch es kann zu Vergiftungen kommen. Seit dem 12. April ist der Verkauf von Lachgas eingeschränkt, um vor allem Jugendliche zu schützen. „Man kann nur hoffen, dass diese Gesetzesänderung Wirkung zeigt“, sagte Winkelmann.
Fluchten erschweren Ermittlungen
Erschwert werden die Ermittlungen gegen Raser auch dadurch, dass es in den vergangenen Monaten vielen Tätern gelang, vor der Polizei zu fliehen. Nach den Angaben richten sich von den 476 neuen Verfahren 99 gegen unbekannte Fahrer. Das seien mehr als sonst, erklärte Winkelmann. Die Dunkelziffer dürfte noch höher liegen.
Hochmotorisierte Mietwagen als Tatfahrzeuge
Ein Problem bleibt, dass junge Männer zu leicht an hochmotorisierte Fahrzeuge gelangen. Häufig handelt es sich um Mietwagen von Unternehmen, die nach Ermittlungen des Landeskriminalamtes gegründet wurden, um hochwertige Kraftfahrzeuge für illegale Autorennen oder als Drogenfahrzeuge zur Verfügung zu stellen. Die Länder wollen gegen solche Autovermieter härter vorgehen können. Ein entsprechender Gesetzesvorschlag von Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) wurde im März vom Bundesrat angenommen.
Verschärfte Gesetze und hohe Strafen
Im Oktober 2017 gab es eine Gesetzesverschärfung für verbotene Kraftfahrzeugrennen. Seitdem kann schon die Teilnahme an solchen Rennen mit Haftstrafen geahndet werden. Zuvor gab es nur Geldbußen. Der Paragraf 315d im Strafgesetzbuch sieht bis zu zehn Jahre Gefängnis vor, wenn durch die Raserei der Tod eines anderen Menschen verursacht wird. Berlin gilt bundesweit als ein Hotspot der Raserei. Ein dramatischer Fall hatte im Februar 2016 für Schlagzeilen gesorgt. Damals war ein unbeteiligter Fahrer (69) wegen eines illegalen Autorennens am Kurfürstendamm ums Leben gekommen. Die „Ku'damm-Raser“ sind inzwischen rechtskräftig wegen Mordes verurteilt.



