Vergangenen Freitag war das Universum-Gym in der Lagerstraße voll besetzt. Promoter Ismail Özen (44) hatte zur „Boxing Night #15“ in die Halle des ehemaligen Schlachthofs eingeladen. Auf der Karte standen zehn Profikämpfe. Was an diesem Abend kaum jemand ahnte: Auch hinter den Kulissen tobt derzeit ein Kampf. Denn das Amtsgericht Hamburg hat am 12. Mai einen Insolvenzverwalter bestellt. Zuerst hatte das „Hamburger Abendblatt“ darüber berichtet.
Özen übernahm Universum 2019
Özen hatte Universum 2019 von Waldemar Kluch übernommen. Damals war die ehemalige Promotion von Box-Größen wie den Klitschko-Brüdern, Dariusz Michalczewski oder Regina Halmich finanziell schwer angeschlagen. Özen erweckte den Traditionsstall zu neuem Leben und verknüpfte ihn mit seinem mehrfach ausgezeichneten Sozialprojekt „Kampf Deines Lebens e.V.“. 2025 fand Universum schließlich eine neue Heimat im Karoviertel. So weit, so gut. Jetzt wird die Sache allerdings etwas komplizierter …
Umbenennung und finanzielle Schwierigkeiten
Die Firma „Universum Box-Promotion Global GmbH“ wurde Anfang März in „S.B.Y. Sport GmbH“ umbenannt. Diese Gesellschaft steckt aktuell in finanziellen Schwierigkeiten. „Das ist die Firma, über die wir das Merchandising abwickeln“, sagte Özen zu BILD. „Der Betrieb bei Universum läuft ganz normal weiter. Am 4. Juli machen wir unsere nächste große Veranstaltung mit den Ademi-Brüdern. Die Box-Events laufen über Universum Boxing und Kampf Deines Lebens.“
Insolvenzverfahren eröffnet
Das Insolvenzverfahren gegen die S.B.Y. Sport GmbH wurde eröffnet, weil ein großes Darlehen zurückgefordert wurde. Das bestätigte der vorläufige Insolvenzverwalter Marc Heinrich (Kanzlei Esche Schümann Commichau) gegenüber dem „Abendblatt“. Özen betonte jedoch im Gespräch mit BILD, dass die S.B.Y. Sport GmbH ihrerseits offene Forderungen in Höhe von 4,1 Mio. Euro gegenüber einer Werbe-Agentur habe. Diese habe im Auftrag der Otto Group Werbespots geschaltet, die von 2022 bis 2024 bei Box-Übertragungen auf YouTube ausgestrahlt wurden.
Streit um Forderungen
Ob die offenen Forderungen berechtigt sind, müssen nun offenbar die Juristen klären. Eine Sprecherin der Otto Group erklärte dem „Abendblatt“: „Es liegen in diesem Zusammenhang keine berechtigten Forderungen gegenüber Otto vor, weder dem Grunde noch der Höhe nach. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir uns nicht zu weiteren Details äußern möchten.“



