Schärfere Regeln: Krankschreibung ab erstem Tag und ohne Telefon
Krankschreibung ab erstem Tag und ohne Telefon geplant

Die schwarz-rote Koalition plant deutlich schärfere Vorgaben für Krankschreibungen, um die hohen Fehlzeiten in deutschen Unternehmen zu senken. Künftig soll gesetzlich vorgeschrieben sein, dass Arbeitnehmer bereits am ersten Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung vorlegen müssen, statt wie bisher erst am vierten Tag. Zudem soll die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung gestrichen werden. Kanzler Friedrich Merz (CDU) begründete die Verschärfung nach Beratungen im Koalitionsausschuss mit den „exorbitanten“ Krankenständen nach der Corona-Krise. „Die Zahl der Krankentage in Deutschland ist zu hoch“, sagte Merz. „Das ist eine harte Entscheidung, das wissen wir. Aber wir können uns diesen Wettbewerbsnachteil durch lange Abwesenheiten in den Unternehmen nicht länger leisten.“

Attestpflicht ab dem ersten Tag: Was sich ändert

Bislang müssen Beschäftigte erst dann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorlegen, wenn sie länger als drei Kalendertage krank sind, also ab dem vierten Tag. Arbeitgeber können jedoch schon früher ein Attest verlangen. Die neue Regelung sieht vor, dass die Vorlagepflicht bereits ab dem ersten Fehltag gesetzliche Norm wird. Arbeitnehmer müssten dann direkt zum Arzt gehen, anstatt zunächst zu Hause zu bleiben und den Verlauf der Erkrankung abzuwarten. Merz betonte, dass es sich um eine Rahmenregelung handelt: „Die Betriebe können davon abweichen, entweder durch einzelvertragliche Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und Betrieb oder durch Betriebsvereinbarung oder durch Tarifvertrag.“

Telefonische Krankschreibung wird abgeschafft

Die Möglichkeit, sich ohne Praxisbesuch telefonisch krankschreiben zu lassen, soll entfallen. Diese Regelung war Ende 2023 eingeführt worden, zunächst befristet, und erlaubte eine AU per Telefon unter der Bedingung, dass der Patient in der Praxis bekannt ist und keine schweren Symptome hat. Sie basierte auf einer Sonderregelung aus der Corona-Pandemie, die Ansteckungen in Wartezimmern vermeiden sollte. Nun soll sie wegfallen, wie zuvor auch ein CDU-Parteitag gefordert hatte. Die Begründung: Je einfacher eine Krankmeldung zu erhalten sei, desto eher falle die „Bettkantenentscheidung“ zugunsten der Krankschreibung aus.

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Auswirkungen auf Arztpraxen und Krankenstand

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatte im Gegenteil eine Lockerung vorgeschlagen: eine Attestpflicht erst nach dem vierten oder fünften Krankheitstag. Schon jetzt könnten Arbeitgeber in den ersten drei Tagen eine Bescheinigung verlangen, was „Abertausende“ unnötige Arztbesuche verursache. Laut KBV dauert gut ein Drittel der jährlich 116 Millionen Krankschreibungen in deutschen Praxen maximal drei Tage. Der Krankenstand in Deutschland ist nach Auswertungen großer Krankenkassen im vergangenen Jahr auf hohem Niveau geblieben. Die DAK-Gesundheit meldete 19,5 Fehltage pro Beschäftigtem, ähnlich wie 2024 mit 19,7 Tagen. Hauptursachen sind Atemwegsinfekte, psychische Erkrankungen und Rückenschmerzen. Die Kassen weisen darauf hin, dass der Anstieg der Fehlzeiten seit 2022 auch auf die digitale Übermittlung der AU von den Praxen an die Kassen zurückzuführen ist.

Reaktionen: Arbeitgeber begrüßen, Grüne kritisieren

Die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände erklärte, die Koalition reagiere zu Recht auf den im internationalen Vergleich hohen Krankenstand. Der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen kritisierte hingegen: „Statt Hausarztpraxen zu entlasten und Patienten besser zu steuern, werden wertvolle ärztliche Kapazitäten für reine Bescheinigungen gebunden. Das verlängert Wartezeiten, erhöht das Infektionsrisiko in den Wartezimmern und verschlechtert am Ende die Versorgung der Menschen, die ärztliche Hilfe wirklich brauchen.“

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