Krankschreibung ab Tag eins: Koalition verschärft Regeln für Arbeitnehmer
Die schwarz-rote Bundesregierung will die Hürden für krankheitsbedingtes Fehlen im Job deutlich erhöhen. Künftig sollen Arbeitnehmer bereits ab dem ersten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorlegen. Das geht aus dem Beschlusspapier des Koalitionsausschusses hervor, das Union und SPD am Donnerstag veröffentlichten. Bislang muss laut Gesetz spätestens am vierten Tag eine AU vorliegen. Die telefonische Krankschreibung, die während der Corona-Pandemie eingeführt wurde, soll ganz abgeschafft werden.
Mit den Plänen kommen die Koalitionäre Forderungen aus der Wirtschaft entgegen, die auf ein härteres Vorgehen gegen Blaumacher dringt. Auch Kanzler Friedrich Merz (CDU) hatte in der Vergangenheit deutlich gemacht, dass nach seiner Auffassung der Krankenstand in Deutschland zu hoch sei. Kritiker befürchten hingegen neue Probleme: In den Wartezimmern der Ärzte werde es voraussichtlich noch voller, zumal es in etlichen ländlichen Gegenden kaum noch Ärzte gibt. Und viele angeschlagene Arbeitnehmer könnten sich womöglich eher zur Arbeit schleppen, als zum Arzt zu gehen.
Kanzler Merz: Betriebe können von Neuregelung abweichen
Der Kanzler betonte am Donnerstag aber mit Blick auf die geplanten Neuregelungen: „Die Betriebe können davon abweichen.“ Das Beschlusspapier enthält auch andere Festlegungen, die für Arbeitnehmer unmittelbar relevant sind: Die sogenannten Mini-Jobs werden nicht abgeschafft – obwohl die Rentenkommission dies mit Ausnahme für Schüler gefordert hatte. Jetzt haben Union und SPD beschlossen: „Der Pauschalsteuersatz bei den sogenannten Mini-Jobs wird von zwei auf fünf Prozent angehoben.“
Steuervorteile auf Abfindungen geplant
Die Koalitionäre streben auch an, die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung trotz des angespannten Arbeitsmarkts stabil zu halten. Er liegt bisher bei 2,6 Prozent, wovon Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils die Hälfte übernehmen. Sonn- und Feiertagszuschläge sollen ab dem kommenden Jahr bis zu einem Grundlohn von 75 Euro pro Stunde steuerfrei sein, bislang liegt die Grenze bei 50 Euro. Sind die Zuschläge in einem Tarifvertrag geregelt, sollen keine Sozialabgaben fällig werden.
Hinweise auf eine Reform des Arbeitszeitgesetzes finden sich in dem Papier nicht, Union und SPD konnten sich also nicht auf eine gemeinsame Linie einigen und begraben das umstrittene Projekt. Arbeitgebern will es die Koalition erleichtern, Beschäftigte befristet einzustellen: Bis Ende 2030 soll eine sachgrundlose Befristung „bis zu einer Maximaldauer von bis zu 48 Monaten und bei einer bis zu sechsmaligen Verlängerung“ möglich sein. Zurzeit gilt, dass die Gesamtdauer höchstens 24 Monate betragen und in dieser Zeit der Arbeitsvertrag höchstens dreimal verlängert werden darf.
Mehr Dynamik auf dem Arbeitsmarkt: Abfindungen steuerlich begünstigt
Um mehr Dynamik in den Arbeitsmarkt zu bekommen, sollen Abfindungszahlungen bei der Steuer begünstigt werden, wenn der Arbeitnehmer zügig einen neuen Job antritt. „Der steuerliche Vorteil ist dabei umso größer, je schneller eine neue Beschäftigung aufgenommen wird“, heißt es in dem Papier. Für Top-Verdiener soll eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit Abfindungsoption ermöglicht werden.



