Die Rentenkommission hat ihren Abschlussbericht vorgelegt, der 33 Empfehlungen zur Reform der Alterssicherung enthält. Der Bericht, der der Deutschen Presse-Agentur in vorläufiger Fassung vorliegt, sorgt für kontroverse Diskussionen. An diesem Dienstag wird das Gremium den Bericht offiziell der Bundesregierung übergeben, die darauf ihre Reform aufbauen will.
Rente erst ab 64 und Abschaffung der Rente mit 63
Bisher nutzen Hunderttausende die Möglichkeit, nach 35 Berufsjahren mit 63 Jahren mit Abschlägen in Rente zu gehen. Die Kommission empfiehlt nun, die Altersgrenze für die Rente für langjährig Versicherte zeitnah von 63 auf 64 Jahre zu erhöhen. Danach soll die Altersgrenze parallel zur Regelaltersgrenze weiter steigen. Dieser Punkt betrifft nicht die abschlagsfreie Rente nach 45 Berufsjahren, bekannt als „Rente mit 63“, die abgeschafft werden soll.
Änderungen bei Altersteilzeit und Langzeitarbeitslosen
Bei der Altersteilzeit empfiehlt die Kommission, die Altersgrenze von 55 auf 58 Jahre anzuheben und das Blockmodell abzuschaffen. Bisher sieht das Blockmodell vor, dass Arbeitnehmer in der ersten Hälfte der Altersteilzeit voll arbeiten, aber nur einen Teil des Gehalts erhalten, während sie in der zweiten Hälfte ohne Arbeit das gleiche Gehalt bekommen. Zudem sollen Langzeitarbeitslose nicht mehr verpflichtet werden, mit Abschlägen in Rente zu gehen.
Kapitalrente und steigendes Rentenalter
Das Rentenniveau soll durch eine neue Kapitalrente langfristig gesichert werden. Dabei wird ein Teil der Rentenbeiträge am Aktienmarkt angelegt – konkret zwei Prozent vom Bruttolohn, aufwachsend von anfangs 0,5 Prozent. Die Hälfte davon sollen Arbeitnehmer, die andere Hälfte Arbeitgeber zahlen. Vorbild ist Schweden. Das gesetzliche Rentenalter steigt bis 2031 auf 67 Jahre. Danach soll es je Jahrzehnt um ein halbes Jahr weiter steigen, sodass ab 2041 67,5 Jahre gelten. Für ein heute vierjähriges Kind könnte dies eine Rente ab 70 bedeuten.
Einbeziehung von Selbstständigen und Politikern
Künftig sollen auch Selbstständige in die gesetzliche Rente einzahlen, wenn sie nicht bereits berufsständisch abgesichert sind. Dies soll ab einem bestimmten Stichtag verpflichtend sein. Bestehende Selbstständige können sich mit einem Opt-Out dagegen entscheiden. Auch Politiker – Abgeordnete des Bundestags und der Landtage – sollen in die Rentenkasse einzahlen müssen. Beamte sollen vorerst nicht einbezogen werden, jedoch soll das Pensionsniveau abgeschmolzen, Rückstellungen verpflichtend und die Zahl der Beamten reduziert werden.
Nachhaltigkeitsfaktor und Beitragssätze
Bis 2031 ist ein Rentenniveau von 48 Prozent festgeschrieben. Danach soll der „Nachhaltigkeitsfaktor“ wieder greifen, der die jährliche Rentensteigerung dämpft. Mittelfristig soll die Kapitalrente dies ausgleichen. Für Menschen nahe dem Rentenalter ist ein „Übergangsfaktor“ vorgesehen. Ohne Reform würde der Beitragssatz von heute 18,6 Prozent bis 2028 auf 19,9 Prozent steigen – daran ändert auch die Reform nichts. Hinzu kommen paritätische Pflichtbeiträge für die Kapitalsäule von letztlich zwei Prozent.
Reaktionen: Kritik und Lob
Gewerkschaften und Linke kritisieren vor allem die Erhöhung des Rentenalters und die Abschaffung der Rente mit 63. Juso-Chef Philipp Türmer sagte der Funke Mediengruppe: „Die Kopplung des Renteneintrittsalters an die allgemeine Lebenserwartung ist sozial ungerecht und geht zulasten derjenigen, die gerade in ein Leben voll harter Arbeit starten.“ Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger lobte Teile des Konzepts, sagte aber: „Insgesamt hätten wir uns mehr Ambition vorstellen können.“ Die Vorsitzende des Sachverständigenrates, Monika Schnitzer, lobte die Empfehlungen im „Handelsblatt“. Der „Wirtschaftsweise“ Gabriel Felbermayr sagte dem Deutschlandfunk, die Reform weise in die richtige Richtung.



