SPD-Sozialexperte fordert 10 Jahre Übergangsfrist für Ende der Rente mit 63
SPD-Experte: Zehn Jahre Übergang für Rente mit 63

Der SPD-Sozialexperte Bernd Rützel fordert eine zehnjährige Übergangsfrist für die Abschaffung der sogenannten „Rente mit 63“. Wer 55 Jahre alt sei, müsse sich darauf verlassen können, mit 65 ohne Abschläge in Rente zu gehen, wenn er 45 Versicherungsjahre voll habe, sagte der Vorsitzende des Arbeits- und Sozialausschusses des Bundestages der „Augsburger Allgemeinen“. Die Rentenkommission der Bundesregierung hatte die Abschaffung der abschlagsfreien Rente ab 63 empfohlen. Die Regelung war ursprünglich ab 63 Jahren möglich, liegt inzwischen bei etwa 64,5 Jahren und steigt ohnehin auf 65 Jahre an.

Verfassungsrechtliche Bedenken und Vertrauensschutz

Rützel begründete seine Forderung mit einem langjährigen Vertrauensschutz für diejenigen, die bereits in der Nähe des Renteneintrittsalters seien. Eine Frist von zehn Jahren sei angemessen. Auch die Vorsitzende der Rentenkommission, Constanze Janda, hält eine Übergangsfrist für geboten. Sie verwies auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2004, das bei der Erhöhung des Rentenalters für Frauen eine Übergangsfrist von fünf Jahren als Maßstab genannt habe. Ob Karlsruhe bei der „Rente mit 63“ auch einen kürzeren Zeitraum billigen würde, sei schwer zu sagen, so die Rechtsprofessorin.

Wirtschaftsweiser plädiert für kürzere Frist

Der Wirtschaftsweise Martin Werding sprach sich dagegen für eine kürzere Frist aus. „Man hat die Rente ab 63 mit weniger als einem halben Jahr Vorlauf eingeführt, so schnell wird man sie nicht wieder abschaffen können“, sagte er der Zeitung. „Aber ein bis maximal drei Jahre sollten meines Erachtens reichen.“ Die geplanten Änderungen bei der Rente gelten als Kern des großen Reformpakets der Bundesregierung. SPD-Chef Lars Klingbeil hatte kürzlich gemahnt: „Es darf jetzt nichts zerredet werden.“ Bundeskanzler Friedrich Merz versicherte: „Wir haben die Absicht, das, was wir da aufgeschrieben haben, nicht nur ernstzunehmen, sondern auch umzusetzen.“ Ob die Forderung nach einer langen Übergangsfrist eine Verwässerung der Pläne bedeutet, bleibt abzuwarten. Die erhoffte Wirkung der Reform würde sich durch eine zehnjährige Frist deutlich verzögern.

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