Berlin soll als erstes Bundesland ein umfassendes Mietenkataster bekommen. Das Landesparlament will noch heute über ein sogenanntes Wohnraumsicherungsgesetz abstimmen, das ein digitales Wohn- und Mietenkataster vorsieht. Ziel ist es, mehr Transparenz auf dem angespannten Berliner Wohnungsmarkt zu schaffen und rechtswidrig überhöhte Mieten aufzudecken.
Was ist das Wohn- und Mietenkataster?
Das geplante Kataster soll eine Übersicht über möglichst alle rund 1,7 Millionen Mietwohnungen in Berlin bieten. Es wird digital geführt und umfasst Daten wie Adresse, Wohnfläche, Anzahl der Zimmer, Nettokaltmiete und die Zusammensetzung der Nebenkosten. Zuständig ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.
Wozu dient das Kataster?
In Berlin herrscht Wohnungsmangel, und die Mieten sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Manche Vermieter verlangen mehr, als sie dürften. Das Kataster soll helfen, Verstöße gegen die Mietpreisbremse zu erkennen, die eine Überschreitung der ortsüblichen Vergleichsmiete um maximal zehn Prozent bei Neuvermietung erlaubt. Laut Wirtschaftsstrafgesetz gelten Mieten als überhöht, wenn sie mehr als 20 Prozent über der Vergleichsmiete liegen – das kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Bei mehr als 50 Prozent spricht man von Wuchermieten, was sogar strafbar sein kann.
Haben Mieter Zugriff auf die Daten?
Nein, das Kataster ist nicht öffentlich zugänglich. Mieter können also nicht einfach die Miete der Nachbarwohnung einsehen. Die Behörden nutzen die Daten jedoch, um Verstöße leichter festzustellen.
Wann steht das Kataster zur Verfügung?
Die Datenerfassung und der Aufbau der Datenbank benötigen Zeit. Nach Inkrafttreten des Gesetzes haben Vermieter ein Jahr Zeit, ihre Daten einzutragen. Die Hoffnung ist, dass Vermieter überhöhte Mieten bereits vor der Eintragung freiwillig senken, um späteren Ärger zu vermeiden.
Müssen Vermieter die Daten herausgeben?
Ja, grundsätzlich sind sie rechtlich dazu verpflichtet. Bei Ignorieren droht ein Bußgeld. Allerdings können Vermieter Daten verweigern, wenn sie sich damit selbst belasten würden. Das wird im Kataster vermerkt und den zuständigen Stellen mitgeteilt. Kritiker befürchten zahlreiche Gerichtsverfahren.
Was passiert mit den Daten?
Nach Eingabe der Daten ist eine zentrale, KI-gestützte Vorprüfung durch die Senatsbauverwaltung vorgesehen. Bei Auffälligkeiten werden diese im Kataster vermerkt, die Vermieter erhalten einen Hinweis, und die zuständige Behörde wird informiert. Die Entscheidung über ein Verfahren liegt weiterhin bei den Behörden.
Unterstützung und Kritik
Die Meinungen gehen auseinander. SPD-Fraktionsvorsitzender Raed Saleh lobt das Projekt als „Paradigmenwechsel in der Mietenpolitik“ und als Vorbild für andere Bundesländer. Er sagt: „Das Berliner Mietenkataster wird zu einer Marke für Gerechtigkeit durch Transparenz werden.“ Auch der Berliner Mieterverein begrüßt den Schritt. Der Vermieterverband Haus und Grund bezweifelt hingegen, ob das Kataster seinen Zweck erfüllt und ob das Gesetz rechtskonform ist.



