Der Petitionsausschuss des Berliner Landesparlaments hat im vergangenen Jahr 1.756 Eingaben von Bürgern bearbeitet, darunter mehrere kuriose und skurrile Fälle. Der neue Tätigkeitsbericht des Ausschusses listet unter anderem Beschwerden über beschlagnahmte Kleidung von Nacktbadern, Mülltonnen als Wahlurnen und vermeintlich unehrlichen Gesang in der Oper auf.
Nacktbader verliert Kleidung durch Ordnungsamt
Ein 60-jähriger Mann badete nackt in einem Gewässer, in dem dies nicht erlaubt ist. Mitarbeiter des Ordnungsamtes beschlagnahmten daraufhin unbemerkt seine am Ufer abgelegten Sachen als „herrenlose Fundsache“ – mit Ausnahme eines Handtuchs und seiner Schuhe. Der nur mit einem Handtuch bekleidete Mann entdeckte die Ordnungshüter mit Hilfe eines Zeugen in etwa 600 Metern Entfernung und forderte eine Erklärung. „Daraus entwickelte sich ein langanhaltender Streit darüber, ob das Vorgehen des Ordnungsamtes sachgerecht war“, berichtete der Ausschuss.
Der Ausschuss befand, dass das Ordnungsamt natürlich eingreifen müsse, wenn Naturschutzrecht verletzt werde oder bedeutende Fundstücke zu sichern seien. „Dennoch konnte der Ausschuss auch die Empörung des Petenten im Grundsatz nachvollziehen.“ Die Lösung bestand darin, alle Beteiligten zu einem klärenden Gespräch einzuladen. Die Auseinandersetzung konnte gütlich beigelegt und ein Gerichtsverfahren einvernehmlich beendet werden.
Mülltonnen als Wahlurnen empören Bürger
Ein Bürger beschwerte sich empört darüber, dass in Berliner Wahllokalen schwarze Mülltonnen als Wahlurnen eingesetzt werden. Er fragte, ob damit angedeutet werden solle, dass seine Stimme „für die Tonne“ sei. Die Senatsverwaltung für Inneres räumte auf Anfrage des Ausschusses ein, dass es tatsächlich schon häufiger Beschwerden darüber gab. Diese Behälter würden demnach mittlerweile vor allem in Briefwahllokalen genutzt. Insgesamt gebe es in den Bezirken Tausende Wahlurnen in verschiedenen Designs.
Die „Mülltonnen-ähnlichen Behälter“ punkten laut Senat mit Stabilität, hohem Fassungsvermögen, einfacher Handhabung und platzsparender Lagerung. Trotz Verständnis für die Kritik betont die Senatsverwaltung, dass der sparsame Umgang mit Haushaltsmitteln eine sofortige Umstellung nicht zulässt. Der Ausschuss nahm die Stellungnahme „zur Kenntnis“, war aber offenkundig unzufrieden: Er leitete die Eingabe an alle Fraktionen weiter, um zu prüfen, ob eine parlamentarische Initiative möglich ist, und bat den Senat, die Bezirksverwaltungen künftig so auszustatten, dass nicht aus Kostengründen auf das „Mülltonnen-Design“ zurückgegriffen werden muss.
Bürgerin fordert „ehrliches“ Singen in der Oper
Eine Bürgerin wandte sich mit der Bitte an den Ausschuss, das natürliche Singen ohne technische Verstärkung in den Opern- und Konzerthäusern zu erhalten. Ihr Eindruck: Es gebe immer mehr „unehrliche“ Konkurrenz, da etwa immer mehr Mikrofone eingesetzt würden. Der Petitionsausschuss ging dem Sachverhalt nach. Die Ermittlungen ergaben, dass die Berliner Opernhäuser Aufführungen grundsätzlich ohne technische Verstärkung anbieten. Ausnahmen bilden Werke, deren Komposition ausdrücklich eine tontechnische Unterstützung vorsieht – vorwiegend zeitgenössische Opern. Auch bei Musicals sowie bei Produktionen für oder mit Kindern werde gelegentlich mit Verstärkung gearbeitet. Die Petentin freute sich über die Antwort des Ausschusses und bedankte sich herzlich.



