Die schwarz-rote Koalition plant, die Informationspflicht der Krankenkassen bei Erhöhung des Zusatzbeitragssatzes zu streichen. Dies geht aus der Synopse der Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen hervor. Bislang waren die Kassen verpflichtet, ihre Mitglieder schriftlich oder elektronisch über steigende Beiträge und das damit verbundene Sonderkündigungsrecht zu informieren. Diese Regelung soll nun entfallen, um Porto- und Briefkosten von rund 100 Millionen Euro jährlich einzusparen.
Sparpaket soll Beitragssteigerungen verhindern
Das Krankenkassen-Sparpaket mit einem Volumen von rund 19 Milliarden Euro soll eine Finanzlücke in der gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 2025 schließen. Ziel ist es, dass die Kassen auf Beitragssteigerungen verzichten. Der gesetzliche Beitragssatz liegt bei 14,6 Prozent, hinzu kommen durchschnittlich 2,9 Prozent Zusatzbeitrag. Allerdings können die Kassen die Höhe der Zusatzbeiträge selbst festlegen. Das Sparpaket soll sie dazu bewegen, diese nicht zu erhöhen. Eine Garantie gibt es jedoch nicht.
Opposition kritisiert mangelnde Transparenz
Der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen, Janosch Dahmen, kritisierte die geplante Streichung scharf: „Wenn man überzeugt wäre, die Beitragssätze tatsächlich dauerhaft zu stabilisieren, gäbe es keinen Grund, die Versicherten künftig nicht mehr über steigende Zusatzbeiträge zu informieren.“ Er sprach von einem „politischen Hütchenspielertrick“: Die Beitragssteigerung verschwinde nicht, solle nur möglichst unbemerkt bleiben. Für 75 Millionen gesetzlich Versicherte bedeute dies weniger Transparenz und weniger Verbraucherrechte.
Ursprünglich hatte Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) in ihrem Gesetzentwurf noch vorgesehen, dass die Kassen ihre Mitglieder „in einem gesonderten Schreiben“ oder durch ein „elektronisches Dokument“ informieren müssen. Dieser Passus wurde im parlamentarischen Verfahren gestrichen. Zur Begründung heißt es in der Synopse: „Mit dem Ziel der Entbürokratisierung und der Hebung aller finanzieller Einsparpotenziale wird die bisherige Informationspflicht der Krankenkassen bei Erhöhung des kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes gestrichen.“
Auswirkungen auf Sonderkündigungsrecht
Die fehlende Information könnte es Versicherten erschweren, ihr Sonderkündigungsrecht wahrzunehmen. Normalerweise ist ein Kassenwechsel nur alle zwölf Monate möglich. Bei einer Erhöhung der Zusatzbeiträge gilt diese Einschränkung jedoch nicht. Ohne Kenntnis der Erhöhung können Versicherte ihr Wechselrecht nicht nutzen. Auch in der Koalition gibt es Unmut über diese Regelung; sie wird als Fehler angesehen. Eine Änderung in dieser Woche war jedoch nicht mehr möglich, da die Opposition bereits eine Klage gegen das beschleunigte Verfahren beim Bundesverfassungsgericht eingereicht hat.
Stattdessen soll die Informationspflicht – künftig auch digital statt zwingend per Brief – mit einem späteren Gesetz wieder eingeführt werden. Das Gesetz soll an diesem Freitag vom Bundestag beschlossen werden.



