Der deutsche Softwarekonzern SAP hat mit verbindlichen Zusagen eine drohende EU-Strafe wegen möglicher Wettbewerbsverstöße abgewendet. Die EU-Kommission gab bekannt, dass sie die von SAP angebotenen Verpflichtungen angenommen habe. Damit endet ein im September 2023 eingeleitetes Verfahren, in dem die Brüsseler Behörde den Verdacht hegte, Europas größter Softwarehersteller könnte den Wettbewerb bei Wartungs- und Supportdienstleistungen verzerrt haben.
Vorwürfe der EU-Kommission
In einer vorläufigen Bewertung des Falls hatte die Kommission dargelegt, warum sie bei diesen Dienstleistungen Wettbewerbsverstöße vermutete. Demnach verlangte der Konzern mit Sitz in Walldorf (Baden-Württemberg) von seinen Kunden, die Software nur von SAP selbst warten zu lassen. Zudem mussten Kunden für alle Softwarelösungen von SAP dieselbe Art von Wartungs- und Supportleistungen zu denselben Preisbedingungen wählen. Dies könnte sie daran hindern, Wartungs- und Supportleistungen verschiedener Anbieter zu unterschiedlichen Preis- und Supportniveaus zu kombinieren, obwohl dies für sie günstiger wäre.
Die EU-Kommission kritisierte auch die Kündigungsbedingungen: Kunden konnten Wartungs- und Supportleistungen für ungenutzte Softwarelizenzen nicht kündigen und mussten somit für ungewünschte Leistungen weiterzahlen. Kunden, die nach einer Auszeit wieder Dienstleistungen von SAP abonnieren wollten, mussten zudem eine Wiederaufnahmegebühr und Nachzahlungen leisten. Die Brüsseler Behörde verdächtigte das Unternehmen daher, seine Kunden auszubeuten.
SAPs Verpflichtungszusagen
SAP hat sich nun unter anderem dazu verpflichtet, Kunden zu ermöglichen, für verschiedene Teile der SAP-Landschaft unterschiedliche Anbieter von Wartungs- und Supportleistungen zu wählen. Kunden können demnach auch ihre Lizenzen und die entsprechenden Wartungs- und Supportgebühren kündigen, wenn der Kunde beispielsweise insolvent geht oder eine Implementierung scheitert und SAP dafür verantwortlich ist. Die EU-Kommission hat diese und weitere Verpflichtungszusagen angenommen. SAP muss sie nun weltweit für zehn Jahre einhalten.
Konsequenzen bei Verstößen
Sollte SAP gegen die Zusagen verstoßen, könnte die EU-Kommission eine Geldbuße von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängen oder ein tägliches Zwangsgeld in Höhe von fünf Prozent des Tagesumsatzes für jeden Tag der Nichteinhaltung. SAP hatte die Vorwürfe im September zurückgewiesen. „SAP ist der Ansicht, dass die eigenen Richtlinien und Maßnahmen vollständig mit den Wettbewerbsregeln im Einklang stehen“, teilte das Unternehmen mit. „Wir nehmen die Bedenken der Kommission jedoch ernst und arbeiten eng mit ihr zusammen, um eine Lösung zu finden. Materielle Auswirkungen auf unsere Finanzergebnisse werden nicht erwartet.“
Hintergrund und Auswirkungen
Das Verfahren der EU-Kommission gegen SAP ist Teil einer Reihe von Wettbewerbsuntersuchungen im Technologiesektor. Die Zusagen von SAP sollen sicherstellen, dass der Markt für Wartungs- und Supportdienstleistungen offen bleibt und Kunden von mehr Flexibilität profitieren. Die zehnjährige Bindung an die Zusagen bedeutet für SAP eine langfristige Verpflichtung, die Geschäftspraktiken anzupassen. Branchenexperten sehen darin einen Sieg für den Wettbewerb, da Kunden nun leichter zwischen verschiedenen Dienstleistern wählen können.



