Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Donnerstag Eilanträge gegen die geplante Verabschiedung der Gesundheitsreform und gegen das neue Heizungsgesetz abgewiesen. Damit kann der Bundestag am Freitag beide Gesetze beschließen.
Abgeordnete kritisierten zu kurze Beratungszeit
Abgeordnete der Grünen, der Linken sowie die Linken-Fraktion hatten in getrennt eingereichten Anträgen eine zu kurze Beratungszeit geltend gemacht. Die Regierung habe kurzfristig noch viele Änderungsanträge der Gesetze eingebracht. Deren Auswirkungen könnten in der kurzen Zeit bis zur Abstimmung nicht überblickt werden. Die Gesetze könnten deshalb nicht mehr vor der Sommerpause verabschiedet werden.
Zweiter Senat wies Anträge zurück
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts wies die Anträge zurück. Eine Begründung für die Entscheidung wurde zunächst nicht veröffentlicht. Die Abstimmungen im Bundestag sind für Freitag vorgesehen.



