Der Rechtsstreit zwischen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und dem Neobroker Trade Republic ist beigelegt. Die beiden Verfahren vor dem Landgericht Berlin II endeten am 6. Juli 2026 mit einem Vergleich, wie die Verbraucherzentrale mitteilte. Ein Urteil erging nicht. Im Kern ging es um die Bewerbung von Zinsen und die Einlagensicherung für Kundenguthaben.
Streitpunkte: Zinswerbung und Einlagensicherung
Die Verbraucherzentrale hatte Trade Republic vorgeworfen, mit festen Zinssätzen wie „3 Prozent auf dein Cash“ zu werben, ohne deutlich zu machen, dass diese Zinsen nicht dauerhaft garantiert sind. Tatsächlich orientiert sich die Verzinsung am Zinsumfeld der Europäischen Zentralbank (EZB) und kann sinken. Die Verbraucherschützer wollten erreichen, dass Trade Republic bei Werbung mit konkreten Zinssätzen stets auf die fehlende Dauerhaftigkeit hinweist.
Ein zweiter Streitpunkt betraf die Einlagensicherung. Trade Republic warb damit, dass verfügbares Geldguthaben auf Partnerbanken verteilt und pro Kunde mit bis zu 100.000 Euro geschützt sei. Die Verbraucherzentrale kritisierte jedoch, dass ein Teil des Geldes in Liquiditäts- oder Geldmarktfonds fließen kann, für die die gesetzliche Einlagensicherung nicht greift. Zudem bemängelten die Verbraucherschützer, dass Kunden die Guthabenverzinsung in der App erst aktivieren müssen – ein Umstand, der nicht ausreichend transparent kommuniziert werde.
Verfahrensablauf und Vergleichsinhalt geheim
Die Verfahren wurden am 27. November 2024 und am 7. Februar 2025 eingeleitet. Nach rund anderthalb Jahren einigten sich beide Seiten auf einen Vergleich. Was genau vereinbart wurde, bleibt offen. Trade Republic äußerte sich auf Anfrage nicht zum Inhalt des Vergleichs und machte auch keine Angaben zu möglichen Änderungen in der Kommunikation. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg verwies auf die Vertraulichkeit des Vergleichs.
„Der Vergleich beendet den Rechtsstreit, ohne dass ein Urteil ergangen ist. Die genauen Inhalte sind vertraulich“, erklärte ein Sprecher der Verbraucherzentrale gegenüber unserer Redaktion.
Auswirkungen für Kunden
Für Kunden von Trade Republic ändert sich durch den Vergleich zunächst nichts. Das Angebot – ein Girokonto mit 2,25 Prozent Zinsen auf Cash-Guthaben und einem Prozent Saveback auf berechtigte Kartenzahlungen – bleibt bestehen. Allerdings sollten Anleger beachten, dass die Verzinsung variabel ist und nicht mit einem klassischen Tagesgeldkonto gleichgesetzt werden kann. Ein Vergleich zeigt, dass andere Banken aktuell bis zu 4 Prozent auf Tagesgeld zahlen.
Der Fall verdeutlicht die Notwendigkeit transparenter Kommunikation bei Finanzprodukten. Die Verbraucherzentrale hatte Trade Republic vorgeworfen, durch die Werbung mit festen Zinssätzen den Eindruck einer dauerhaften Garantie zu erwecken. Der Vergleich stellt nun klar, dass solche Praktiken rechtlich angreifbar sind, auch wenn kein Urteil gesprochen wurde.
Hintergrund: Zwei Verfahren gegen Trade Republic
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte zwei separate Verfahren gegen Trade Republic angestrengt. Das erste Verfahren (Az. 101 O 134/24) wurde am 27. November 2024 eingeleitet, das zweite (Az. 101 O 23/25) am 7. Februar 2025. Beide wurden nun gemeinsam durch den Vergleich beendet. Trade Republic betont, dass man sich stets an geltendes Recht gehalten habe, und begrüßt die Einigung.



