Bundestag stimmt für neue Gaskraftwerke: Milliardenkosten für Verbraucher
Bundestag stimmt für neue Gaskraftwerke

Der Bundestag hat am heutigen Freitag mit den Stimmen von Union und SPD den umstrittenen Gesetzentwurf von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) zum Bau zahlreicher neuer Gaskraftwerke verabschiedet. Die Opposition lehnte die Pläne geschlossen ab. Die neuen Anlagen sollen den Kohleausstieg flankieren und drohende Versorgungslücken schließen. Auf die Verbraucher kommen ab 2031 jedoch erhebliche Mehrkosten zu, da die milliardenschwere Förderung über eine neue Umlage finanziert werden soll.

Hintergrund: Warum neue Gaskraftwerke?

Die Bundesregierung hält am Ausbau der erneuerbaren Energien fest: Bereits 2030 sollen mindestens 80 Prozent des Stroms aus Wind, Sonne und anderen Quellen stammen. Auch der Kohleausstieg bis 2038 bleibt Ziel. Dennoch sehen Union und SPD einen dringenden Bedarf für neue Gaskraftwerke. Zum einen drohe ab 2031 eine „Versorgungslücke“, zum anderen sollen die Gaskraftwerke bei sogenannten „Dunkelflauten“ einspringen, wenn Wind- und Solaranlagen zu wenig Strom liefern.

Die neuen Kraftwerke sollen zunächst mit Erdgas betrieben werden, was CO₂-Emissionen verursacht. Spätestens 2045 müssen sie jedoch „klimaneutral“ mit Wasserstoff laufen – sie müssen daher von Anfang an „H2-ready“ geplant werden.

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Milliardenkosten für Verbraucher

Die Förderkosten für die Gaskraftwerke werden ab 2031 auf die Stromkunden umgelegt. Ursprünglich ging die Bundesregierung von 1 bis 3 Milliarden Euro jährlich ab 2031 und danach von 0,9 bis 2,3 Milliarden Euro pro Jahr aus. Durch Änderungen im parlamentarischen Verfahren könnten die Kosten jedoch deutlich steigen. Die Deutsche Umwelthilfe kritisiert, dass die Gebotshöchstgrenzen bei den Ausschreibungen von 173.000 auf 244.000 Euro je Megawatt erhöht wurden. Dadurch könnten die Kosten 2031 auf über 4 Milliarden Euro anwachsen. Zudem würden Batteriespeicher benachteiligt, die eine umweltfreundlichere Alternative darstellen könnten.

Energiebranche begrüßt das Gesetz

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) lobte die neuen Regelungen als „tragfähigen Kompromiss“. BDEW-Chefin Kerstin Andreae erklärte: „Wir brauchen den Zubau an gesicherter Leistung, es ist daher ein guter Tag für den Industrie- und Wirtschaftsstandort Deutschland.“ Sie begrüßte die Anhebung des Höchstgebotswertes, da so Wettbewerb und ausreichend Gebote gesichert würden.

Auch der Energiekonzern RWE zeigte sich zufrieden. RWE-Chef Markus Krebber betonte: „Entscheidend ist jetzt, dass die EU-Kommission die beihilferechtliche Genehmigung zügig erteilt und die Auktionen im Herbst starten können. Erste Anlagen könnten dann um 2030 in Betrieb gehen.“ RWE plant den Bau von drei wasserstofffähigen Gaskraftwerken mit rund drei Gigawatt Leistung an eigenen Standorten in Nordrhein-Westfalen.

Ausschreibungen starten noch 2026

Noch in diesem Jahr sollen die Ausschreibungen für insgesamt 11 Gigawatt neuer Kapazitäten beginnen. Die Kraftwerke müssen spätestens Ende 2031 ans Netz gehen. Ab 2032 ist zudem ein sogenannter Kapazitätsmarkt geplant, bei dem Betreiber für das Vorhalten von Reservekapazitäten bezahlt werden.

Kritik von Opposition und Umweltschützern

Die AfD warnte im Bundestag vor Milliardenkosten und erneuerte ihre Forderung nach einer Rückkehr zur Atomkraft. Grüne und Linke kritisierten, dass Deutschland sich noch abhängiger von Gasimporten mache und die Kosten unübersichtlich seien. Die Deutsche Umwelthilfe monierte zudem, dass die neuen Regelungen Batteriespeicher benachteiligten und damit eine klimafreundlichere Alternative ausbremsten.

Abschied vom Südbonus

Ursprünglich war ein „Südbonus“ vorgesehen, der Kraftwerke vorrangig in den Süden Deutschlands (Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland) gelenkt hätte. Nach Protesten aus dem Norden und Osten wurde der Bonus nun geändert: Er greift erst, wenn ein Drittel der Zuschläge in den Norden und Osten (Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen) gegangen ist.

Das Gesetz geht nun in den Bundesrat. Die endgültige Umsetzung hängt auch von der beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU-Kommission ab.

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