EEG-Reform: Reiche mildert Einschnitte bei Solarförderung ab
EEG-Reform: Reiche mildert Einschnitte bei Solarförderung

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hat ihren umstrittenen Plan zur Abschaffung der festen Einspeisevergütung für neue kleine Solaranlagen ab 2027 abgemildert. Der neue Entwurf des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, sieht eine befristete Übergangszahlung vor. Betreiber von Anlagen bis 25 Kilowatt installierter Leistung, die ab 2027 ans Netz gehen, sollen demnach für bis zu 36 Monate eine abgesenkte Vergütung erhalten. Anschließend müssen sie auf Direktvermarktung umsteigen.

Übergangszahlung statt kompletter Streichung

Bislang erhalten Betreiber von Solaranlagen für 20 Jahre eine feste Vergütung pro eingespeister Kilowattstunde. Reiche hatte ursprünglich geplant, diese Förderung für neue kleine Anlagen ab 2027 komplett zu streichen – ein Vorhaben, das auf breite Kritik stieß. Der neue Entwurf sieht nun eine „befristete Übergangszahlung“ vor, wie es aus dem Ministerium heißt. Nach der Übergangsphase können die Betreiber für vier Jahre einen Direktvermarktungsbonus in Anspruch nehmen. Dabei wird der Strom über Dienstleister an der Börse verkauft, was höhere Renditen ermöglicht, aber auch stärkeren Preisschwankungen unterliegt.

Ziele der EEG-Reform: Kosten senken und Netzausbau anpassen

Mit der EEG-Reform will Reiche die Förderkosten senken, während der Ökostromanteil bis 2030 auf 80 Prozent steigen soll – 2025 lag er laut Energiebranche bei 58 Prozent. Ein zentrales Ziel ist es, den Zubau von Wind- und Solaranlagen an den schleppenden Netzausbau anzupassen. Teure Abregelungen, bei denen Anlagen bei Netzengpässen abgeschaltet werden müssen und die Betreiber Entschädigungen erhalten, sollen vermieden werden. Künftig soll es keine Redispatchentschädigung mehr für neue Anlagen in Engpassgebieten geben. Das Ministerium hat hier nachgebessert: „Der Entfall der Redispatchentschädigung wird genauer justiert“, hieß es aus Kreisen. Gleichzeitig sollen Anreize gesetzt werden, um Windkraftanlagen gleichmäßiger in ganz Deutschland zu verteilen, insbesondere im Süden.

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Mehr Biomasse und Kritik an kurzer Frist

Der neue Entwurf erhöht zudem die Ausbauziele für Biomasse: Statt 8,4 Gigawatt sollen bis 2035 mindestens 9,5 Gigawatt installiert sein. Damit stünden auskömmliche Mengen für bestehende Anlagen zur Verfügung, deren 20-jährige Förderung in den kommenden Jahren ausläuft, so das Ministerium. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßte, dass der Entwurf nun vorliege. „Die Energiewirtschaft und Investoren warten seit Monaten darauf“, sagte BDEW-Chefin Kerstin Andreae. „Die Zeit drängt.“ Sie verwies auf die notwendige beihilferechtliche Genehmigung durch die EU-Kommission, die vor Investitionen ab Januar erfolgen müsse. Zugleich kritisierte Andreae die kurze Frist von nur drei Tagen für Verbände zur Stellungnahme.

Widerspruch aus dem Kabinett

Bereits im Januar hatte Reiches Ministerium einen ersten Entwurf vorgelegt, der jedoch auf Widerspruch von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) und Umweltminister Carsten Schneider (SPD) stieß. Sie befürchteten ein Ausbremsen der Energiewende. Der neue Entwurf soll diesen Bedenken Rechnung tragen, ohne die grundsätzliche Richtung der Reform zu verlassen.

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