Der Bundestag soll am Freitag über das neue Gebäudemodernisierungsgesetz abstimmen, das zentrale Regelungen des bisherigen Heizungsgesetzes kippt. Damit wird die von der früheren Ampel-Regierung beschlossene 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien bei Heizungen gestrichen. Umweltverbände warnen vor Rückschritten beim Klimaschutz und einer Kostenfalle für Mieter, wenn Vermieter neue Gasheizungen einbauen. Erwartet werden Klagen gegen die Gesetzesänderungen.
Hintergrund: Das Ende des Heizungsgesetzes
CDU, CSU und SPD hatten im Koalitionsvertrag vereinbart: „Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen.“ Vor allem die Union drängte im Wahlkampf darauf, das vor allem vom früheren Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) vorangetriebene Gebäudeenergiegesetz zu reformieren. Der Kern des geltenden Gesetzes, Paragraph 71 mit den „Anforderungen an eine Heizungsanlage“, soll nun wegfallen. Diese Regelung galt seit 2024 für Neubauten in Neubaugebieten, während für bestehende Gebäude umfassende Übergangsfristen bestanden. Funktionierende Heizungen konnten weiterbetrieben werden.
Technologieoffenheit statt Wärmepumpenzwang
Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hatte von einem „Zwang zur Wärmepumpe“ gesprochen. Der Gesetzentwurf betont: „Der Eigentümer hat wieder Entscheidungsfreiheit, welche Heizungsoption er wählen möchte.“ Künftig sollen neben Wärmepumpen, Fernwärme, Hybridmodellen und Biomasseheizungen auch neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können – unter der Voraussetzung, dass sie ab dem 1. Januar 2029 einen steigenden Anteil CO₂-neutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen. Reiche sagte, auch in Zukunft werde die Wärmepumpe eine dominierende Technologie bleiben, doch bisher gebe es eine Zurückhaltung bei Investitionen.
Die „Bio-Treppe“: Stufenweise Erhöhung der Biogasanteile
Geplant ist eine sogenannte „Bio-Treppe“: Ab Januar 2029 müssen mindestens 10 Prozent klimafreundliche Brennstoffe genutzt werden, ab Januar 2030 mindestens 15 Prozent, ab Januar 2035 mindestens 30 Prozent und ab Januar 2040 mindestens 60 Prozent. Für bestehende Heizungen soll von 2028 an eine „Grüngasquote“ eingeführt werden, die mit bis zu einem Prozent starten soll – Details sind jedoch unklar. Eine Regelung, wonach Heizkessel ab 2045 nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden dürfen, entfällt. Die Bundesregierung soll nun bis Anfang Dezember ein Gesetz vorlegen, damit Brennstoffe für Heizungen ab 2045 komplett klimaneutral sind.
Kritik: Klimaschutzrückschritte und Kostenfalle
Umweltverbände, die Grünen und andere warnen vor massiven Rückschritten beim Klimaschutz. Grünen-Fraktionsvize Julia Verlinden sagte, die Koalition zerstöre den Klimaschutz im Gebäudesektor und erlaube Heizen mit fossilem Öl und Gas auf Dauer. BUND-Klimaexpertin Tina Löffelsend kritisierte: „Die Hitzewellen dieses Sommers sind ein weiterer Weckruf für mehr Klimaschutz. Doch die Bundesregierung heizt mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz die Klimakrise weiter kräftig an.“ Konkret steht in der Kritik, dass die „Bio-Treppe“ bis 2040 nur einen Anteil von 60 Prozent Erneuerbaren in neu installierten Heizungen vorsieht. Zudem wolle die Bundesregierung ein Gesetz verabschieden, ohne die Kosten und Verfügbarkeiten „grüner“ Gase zu kennen.
Mieter und Vermieter: Kostenrisiken geteilt
Die Koalition vereinbarte, dass Kostenrisiken für Netzentgelte, CO₂-Preis und Biogas hälftig zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden. Hintergrund ist die Befürchtung, Vermieter könnten auch künftig vergleichsweise preiswerte Gasheizungen einbauen und Mieter dann auf den Kosten sitzen bleiben. Viele Verbände warnen vor einer „Kostenfalle“ bei neuen Gasheizungen: Langfristig gebe es höhere Kosten durch steigende CO₂-Preise und Gasnetzentgelte. Dazu könnten Biogase die Heizkosten verteuern.
Klagen erwartet: Verfassungsrechtliche Bedenken
Umweltverbände wie die Deutsche Umwelthilfe haben das geplante neue Gesetz bereits als verfassungsrechtlich „höchst zweifelhaft“ bezeichnet. Erwartet werden Klagen, die vor allem auf eine drohende „Klimalücke“ zielen. Die Kritik: Die Neuregelungen führten dazu, dass Ziele bei der Verringerung klimaschädlicher CO₂-Emissionen schwieriger zu erreichen seien. Verwiesen wird auf ein wegweisendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2021, das im Kern feststellte: Einschneidende Schritte zur Senkung von CO₂-Emissionen dürfen nicht zulasten der jungen Generation auf die lange Bank geschoben werden. Es ist jedoch offen, wie das Gericht zu Klagen gegen das neue Heizgesetz urteilen wird.
Ausblick: Bundesrat und weitere Hürden
Die Reform soll am Freitag auch den Bundesrat passieren. Das Bundesverfassungsgericht hatte am Donnerstag eine Klage der Linke-Bundestagsfraktion zurückgewiesen, die eine Verabschiedung der Gesetzesänderungen vor der parlamentarischen Sommerpause stoppen wollte. Die Linke wollte verhindern, dass die Änderungen noch vor der Sommerpause verabschiedet werden. Nun bleibt abzuwarten, ob und wann Klagen gegen das neue Gesetz eingelegt werden und wie die Gerichte entscheiden.



