Heizungsförderung: Antragsstopp ab 9. Juli – neue Konditionen ab 21. Juli
Heizungsförderung: Antragsstopp bis 21. Juli

Die Bundesregierung hat die staatliche Förderung für den Einbau von Wärmepumpen und anderen klimafreundlichen Heizungen gekürzt und die Antragstellung vorübergehend ausgesetzt. Ab dem 9. Juli 2026 können keine neuen Anträge mehr zu den bisherigen Konditionen gestellt werden. Erst ab dem 21. Juli ist die Antragstellung wieder möglich – dann unter verschärften Bedingungen.

Umstellungsphase bei KfW und Bafa

Das Bundeswirtschaftsministerium teilte mit, dass vom 9. bis 20. Juli eine Umstellungsphase stattfinde, um „notwendige technische Anpassungen“ bei der staatlichen Förderbank KfW und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) vorzunehmen. In dieser Zeit können keine neuen Förderanträge eingereicht werden. Die neuen Förderbedingungen treten am 21. Juli in Kraft.

Eine Ausnahme gilt für Antragsteller, die bereits eine gültige „Bestätigung zum Antrag“ oder eine technische Projektbeschreibung besitzen. Sie können während der Umstellungsphase noch zu den alten Konditionen einen Antrag stellen. Das Ministerium sprach von einer „Vertrauensschutzregelung“.

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Deutliche Kürzung der Fördersätze

Bislang war eine staatliche Förderung von bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten möglich, der maximale Zuschuss lag bei 21.000 Euro. Nach den neuen Regelungen soll diese Summe bis 2030 schrittweise um mehrere Tausend Euro sinken. Die Regierung begründet die Kürzung mit Sparzwängen. Die Mittel stammen aus dem Klima- und Transformationsfonds, einem Sondertopf des Bundes.

Der Bundesverband Wärmepumpe warnte auf seiner Homepage, dass die „Bestätigung zum Antrag“ selbst kein gültiger Förderantrag sei. Kunden mit einer solchen Bestätigung empfahl der Verband, den Antrag noch am Mittwoch über das KfW-Portal zu stellen. Der Verband hatte zuvor erklärt: „Eine Aussetzung der Antragsmöglichkeit wäre ein falsches Signal an Verbraucherinnen und Verbraucher, Fachhandwerk und alle anderen Marktteilnehmer.“

Stärkere soziale Staffelung und neue Gesetzespläne

Das Bundeswirtschaftsministerium erklärte, die Bundesregierung werde Sanierungen im Gebäudebereich weiterhin umfassend fördern. Bei der Heizungsförderung ist künftig eine stärkere soziale Staffelung vorgesehen, insbesondere beim sogenannten Einkommensbonus. Parallel dazu plant die schwarz-rote Koalition eine Reform des Heizungsgesetzes. Im neuen Gebäudemodernisierungsgesetz sollen Kernpunkte des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gekippt werden, darunter die 65-Prozent-Regelung, die vorschreibt, dass jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Künftig sollen auch neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können, sofern sie schrittweise einen zunehmenden Anteil CO₂-neutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen.

Der Haushaltsausschuss des Bundestags hatte zuvor grünes Licht für die Änderungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude gegeben, wie die Nachrichtenagentur dpa aus Teilnehmerkreisen erfuhr.

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