Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hat ihre umstrittenen Pläne zur Abschaffung der Einspeisevergütung für neue kleine Solaranlagen ab 2027 deutlich abgemildert. Nach massiver Kritik aus Politik und Verbänden sieht der überarbeitete Entwurf des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), der der Nachrichtenagentur dpa vorliegt, nun eine befristete Übergangszahlung vor. Betreiber kleiner Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu 25 Kilowatt sollen demnach für maximal 36 Monate eine reduzierte Vergütung erhalten, bevor sie in die Direktvermarktung wechseln müssen.
Übergangszahlung statt Komplettstreichung
Bislang erhalten Betreiber von Solaranlagen für den eingespeisten Strom 20 Jahre lang einen festen Betrag pro Kilowattstunde. Reiche hatte ursprünglich geplant, diese Einspeisevergütung für ab 2027 neu installierte kleine Anlagen ersatzlos zu streichen. Dies stieß auf breiten Widerstand, unter anderem von Verbraucherschützern und der Solarbranche. Nun heißt es aus dem Ministerium: „Kleine Anlagen unter 25 Kilowatt installierter Leistung, insbesondere kleine Dach-PV, erhalten keine dauerhafte Förderung mehr.“ Stattdessen sei eine „befristete Übergangszahlung“ vorgesehen. Nach der Übergangsphase von bis zu 36 Monaten könne für die Anlagen vier Jahre lang ein Direktvermarktungsbonus in Anspruch genommen werden. Bei der Direktvermarktung wird der Strom über einen Dienstleister an der Strombörse verkauft. Dies birgt höhere Preisschwankungen, bietet aber auch Chancen auf höhere Erlöse bei hohen Marktpreisen.
Hintergrund der EEG-Reform
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz fördert seit dem Jahr 2000 den Ausbau von Ökostrom in Deutschland. 2025 lag der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung bei 58 Prozent, wie die Energiebranche angibt. Bis 2030 soll dieser Anteil auf 80 Prozent steigen. An diesem Ziel hält Reiche fest. Mit der EEG-Reform will sie vor allem die Kosten der Förderung senken. Ein erster Entwurf aus dem Januar war noch auf Widerstand von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) und Umweltminister Carsten Schneider (SPD) gestoßen. Sie befürchteten, dass die Novelle die Energiewende ausbremsen könnte.
Anpassung an Netzausbau und neue Regeln für Windkraft
Reiches erklärtes Ziel ist es, den Zubau von Wind- und Solaranlagen an den schleppenden Netzausbau anzupassen. Teure „Abregelungen“ – sogenannte Redispatch-Maßnahmen, bei denen Anlagen mangels Netzkapazität abgeschaltet werden müssen – sollen vermieden werden. Nach den neuen Plänen gibt es künftig keine Kompensation mehr für neue Anlagen in Gebieten mit häufigen Netzengpässen. Das Wirtschaftsministerium hat diese Regelung nachgebessert: „Der Entfall der Redispatchentschädigung in Engpassgebieten wird genauer justiert“, hieß es aus Ministeriumskreisen. Zugleich sollen Anreize geschaffen werden, damit „eine ausreichende Menge Windenergie im Süden Deutschlands zugebaut wird“, um eine regional gleichmäßigere Verteilung der Windräder zu erreichen.
Höhere Ausbauziele für Biomasse
Der neue Entwurf sieht auch eine Erhöhung der Ausbauziele für Biomasse vor. Statt bislang 8,4 Gigawatt sollen bis 2035 mindestens 9,5 Gigawatt Leistung installiert sein. Das Ministerium erklärte: „Damit stehen auskömmliche Mengen für bestehende Anlagen zur Verfügung, deren ursprüngliche 20-jährige EEG-Förderung in den kommenden Jahren ausläuft und die in ihre weitere Flexibilisierung investieren wollen.“
Reaktionen der Energiewirtschaft
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßte, dass der Entwurf nun vorliege. „Die Energiewirtschaft und Investoren warten seit Monaten darauf“, sagte BDEW-Chefin Kerstin Andreae. „Die Zeit drängt.“ Sie verwies darauf, dass die EU-Kommission das EEG beihilferechtlich genehmigen müsse, bevor ab Januar in Projekte investiert werden könne. Zugleich kritisierte Andreae die kurze Frist von nur drei Tagen, die den Verbänden zur Stellungnahme gesetzt wurde. Die endgültige Verabschiedung der EEG-Novelle wird noch für dieses Jahr erwartet.



