Steueränderungen: Wann das Finanzamt nachträglich Bescheide korrigieren darf
Viele Steuerzahler atmen auf, sobald der Steuerbescheid im Briefkasten liegt. Doch diese Erleichterung kann trügerisch sein, denn unter bestimmten Umständen darf das Finanzamt auch Jahre später bereits bestandskräftige Steuerbescheide ändern und Nachzahlungen fordern. Der Bund der Steuerzahler verweist dabei auf Paragraf 173 der Abgabenordnung, der solche Änderungen bei neuen Tatsachen oder Beweismitteln erlaubt.
Was genau sind „neue Tatsachen“ im Steuerrecht?
„Neue Tatsachen sind Informationen, die dem Finanzamt zum Zeitpunkt des ursprünglichen Bescheids nicht bekannt waren, steuerlich relevant sind und zu einer anderen Steuer führen“, erklärt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Konkret handelt es sich dabei um nachträglich gemeldete Kapitalerträge, vergessene Mieteinnahmen oder Einkünfte aus Nebenjobs, die erst später durch Datenabgleiche, Kontrollmitteilungen oder Prüfungen auffallen.
Diese neuen Informationen müssen dem Finanzamt bei der ursprünglichen Festsetzung tatsächlich unbekannt gewesen sein. Hat der Steuerzahler alle relevanten Angaben vollständig und nachvollziehbar gemacht und hat das Finanzamt diese lediglich übersehen oder falsch bewertet, darf der Bescheid aus diesem Grund grundsätzlich nicht zu seinen Ungunsten geändert werden. Fehler der Behörden gehen hier nicht zulasten des Steuerzahlers.
Zeitliche Grenzen: Die Festsetzungsfrist
Zeitlich sind solche Änderungen durch die sogenannte Festsetzungsfrist begrenzt. Sie beträgt in der Regel vier Jahre und beginnt bei Steuererklärungspflichtigen mit Ablauf des Jahres, in dem die Steuererklärung abgegeben wurde. Innerhalb dieser Frist kann das Finanzamt einen Bescheid auch rückwirkend ändern.
In Fällen von Steuerhinterziehung verlängert sich diese Frist sogar erheblich. Hier können die Behörden deutlich länger Zeit haben, um Änderungsbescheide auszustellen und Nachforderungen zu stellen.
Wie sollten Steuerzahler auf Änderungsbescheide reagieren?
Wer einen Änderungsbescheid erhält, sollte ihn daher genau prüfen. Folgende Fragen sind dabei entscheidend:
- Welche Position wurde geändert?
- Auf welche neue Tatsache beruft sich das Finanzamt?
- War diese tatsächlich nicht erklärt?
Häufig schleichen sich zudem Rechen- oder Bewertungsfehler ein. „Gegen einen fehlerhaften Änderungsbescheid kann innerhalb eines Monats Einspruch eingelegt werden - form- und fristgerecht, notfalls zunächst ohne ausführliche Begründung“, sagt Karbe-Geßler.
Es lohnt sich darum ein kritischer Blick. Denn nicht jede Nachforderung ist rechtmäßig - und wer seine Rechte kennt, kann bares Geld sparen. Steuerzahler sollten daher nicht vorschnell zahlen, sondern zunächst prüfen, ob die geforderte Änderung tatsächlich auf neuen Tatsachen beruht oder möglicherweise auf einem Behördenfehler.



