Kartellamt verhängt 11,9 Mio. Euro Bußgeld gegen Reifengroßhändler
11,9 Mio. Euro Bußgeld gegen Reifengroßhändler

Kartellamt verhängt Millionenstrafe gegen Reifengroßhändler

Das Bundeskartellamt hat Geldbußen in Höhe von insgesamt 11,9 Millionen Euro gegen drei Unternehmen verhängt, weil sie unerlaubte Preisbindungen beim Vertrieb von Reifen praktizierten. Die Wettbewerbshüter werfen den Firmen vor, die Preisbildung für Reifen der Marken Maxxis und CST auf dem deutschen Reifengroßhandelsmarkt eingeschränkt zu haben. Dazu wurde eine sogenannte Margengarantievereinbarung geschlossen, die den Großhändlern eine bestimmte Marge pro verkauftem Reifen zusicherte.

Betroffene Unternehmen und Vorwürfe

Die Geldbußen richten sich gegen die Maxxis International GmbH („Maxxis“) mit Sitz in Dägeling (Schleswig-Holstein), die Best4Tires Berlin GmbH („B4T Berlin“) und die Reifen Müller GmbH & Co. KG („Reifen Müller“) aus Hammelburg (Unterfranken) sowie gegen einen Verantwortlichen. Maxxis ist Alleinimporteurin von Reifen des taiwanesischen Herstellers Cheng Shin Rubber in Deutschland, darunter die Marken Maxxis und CST. B4T Berlin und Reifen Müller sind Reifengroßhändler.

Kartellamtspräsident kritisiert Praxis

Kartellamtspräsident Andreas Mundt erklärte: „Vertikale Preisbindungen gehen regelmäßig zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher.“ Das Bundeskartellamt verfolge diese seit Anfang der 1970er Jahre verbotenen Praktiken konsequent. „Margengarantievereinbarungen“ seien dann kartellrechtswidrig, „wenn sie – wie hier – Vorgaben für die Verkaufspreise der Händler enthalten und damit deren Preissetzungsfreiheit einschränken“.

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Mildernde Umstände und weitere Schritte

Bei der Höhe des Bußgelds wurde mildernd berücksichtigt, dass Maxxis und B4T Berlin bei der Aufklärung kooperiert haben. Maxxis und Reifen Müller stimmten einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung zu. Die Bußgeldbescheide sind noch nicht rechtskräftig; Einspruch kann eingelegt werden, über den das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet.

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