Der deutsche Traditionshersteller Atlas Baumaschinen wird nach der Insolvenz an den kanadischen Landmaschinenkonzern Buhler Versatile verkauft. Die Übernahme kostet fast die Hälfte der Belegschaft den Arbeitsplatz: 180 der 400 Mitarbeiter müssen gehen. Das teilte der Generalbevollmächtigte Hans-Joachim Berner mit.
Sanierungsprogramm und Standorterhalt
Am 6. Februar hatte das weltweit bekannte Unternehmen aus Ganderkesee (Niedersachsen) beim Amtsgericht Delmenhorst Insolvenz in Eigenverwaltung beantragt. Betroffen sind auch die Töchter Atlas Spare Parts GmbH, Atlas FF, Atlas Group Services und Atlas Kompakt. Nun einigten sich der Generalbevollmächtigte und die Betriebsräte auf ein Sanierungsprogramm, das die Grundlage für die Übernahme bildet. Der Verkaufspreis bleibt vertraulich.
Die drei Standorte in Niedersachsen – Hauptsitz Ganderkesee sowie die Werke in Vechta und Delmenhorst – bleiben erhalten. Arne Bischoff, Gewerkschaftssekretär der IG Metall Oldenburg, erklärte: „In Ganderkesee sitzt die Verwaltung. Vechta und Delmenhorst sind quasi ausschließlich Produktionsstandorte. Der Investor will daher alle drei Standorte erhalten.“ Der Stellenabbau erfolge „quer durch alle Bereiche“.
Bedingungen des Investors
Der neue Investor, Buhler Versatile (zur türkischen ASKO Holding gehörend), machte den Personalabbau zur Bedingung für die Übernahme. „Der Investor schätzt die Lage derart ein, dass das Unternehmen nur mit dem geringeren Personal zukunftsfähig aufgestellt ist“, so Bischoff. Im Gegenzug versprach der Käufer Investitionen in die Werke, deren Höhe jedoch nicht genannt wurde.
Der Generalbevollmächtigte Berner betonte, man habe Wert auf sozialverträgliche Lösungen gelegt: „So wird unter anderem eine gut ausgestattete Transfergesellschaft eingerichtet, in der die dort Beschäftigten für einen Zeitraum von neun Monaten rund 85 Prozent ihres Nettogehaltes erhalten.“
Gründe für die Insolvenz
Als Hauptgrund für den wirtschaftlichen Absturz nannte Atlas eine länger anhaltende Marktschwäche in der Baumaschinen- und Bauwirtschaft. Die Folge seien „deutlich rückläufige Auftragseingänge und eine niedrigere Auslastung“. Für den endgültigen Übergang des Traditionsherstellers fehlt noch die Genehmigung nach dem Außenwirtschaftsgesetz, da ein ausländisches Unternehmen eine deutsche Firma kaufen will.



