Die EU-Kommission hat ein Kartellverfahren gegen mehrere Hersteller von Bauchemikalien eingeleitet. Der Vorwurf: Die Unternehmen sollen in den Jahren 2021 und 2022 Preiserhöhungen für chemische Zusatzstoffe und Zusatzmittel für Zement, Beton und Mörtel abgesprochen haben. Dies könnte gegen das europäische Kartellrecht verstoßen.
Verdacht auf abgestimmte Preisankündigungen
Nach vorläufigen Erkenntnissen der Brüsseler Behörde sollen sich die Hersteller darüber abgestimmt haben, wie Preiserhöhungen in Pressemitteilungen der Branchenverbände in Deutschland, Frankreich und Spanien gerechtfertigt werden könnten. Hintergrund war der Anstieg der Rohstoffpreise infolge der Covid-19-Pandemie und des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine. Die EU-Kommission teilte mit, dass die Unternehmen so künftige Preissteigerungen für chemische Zusatzstoffe und Zusatzmittel koordiniert hätten.
In Deutschland sind folgende Unternehmen und Verbände betroffen: Cemex, Ha-be, Mapei, Master Builders Solutions, MC Bauchemie, Liesen, Remei, Sika sowie der Branchenverband Deutsche Bauchemie. Auch in Spanien und Frankreich laufen Ermittlungen gegen entsprechende Firmen und Verbände.
Bedeutung der Zusatzstoffe für die Baukosten
Die chemischen Zusatzstoffe werden eingesetzt, um die Herstellungsprozesse und die Leistungsfähigkeit von Zement zu verbessern. Zusatzmittel werden Beton und Mörtel beigemischt, um deren Haltbarkeit, Verarbeitbarkeit und Leistungsfähigkeit zu erhöhen. Laut EU-Kommission haben die Preise dieser Produkte einen direkten Einfluss auf die Baukosten. Absprachen könnten daher zu überhöhten Preisen für Bauprojekte geführt haben.
Die EU-Kommission hat die beteiligten Unternehmen über die vorläufigen Vorwürfe informiert. Diese haben nun die Möglichkeit, zu den Anschuldigungen Stellung zu nehmen und ihre Sicht der Dinge darzulegen.
Mögliche Geldbußen und weiteres Vorgehen
Sollte die EU-Kommission abschließend zu dem Ergebnis kommen, dass ausreichende Beweise für einen Kartellverstoß vorliegen, kann sie diesen untersagen und Geldbußen verhängen. Diese können bis zu 10 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des jeweiligen Unternehmens betragen. Für den Abschluss der Untersuchung gibt es keine gesetzliche Frist.
Bereits im Oktober 2023 hatte die Behörde Geschäftsräume von Unternehmen der Bauchemiebranche in mehreren EU-Mitgliedstaaten durchsuchen lassen. Die EU-Kommission ist unter anderem dafür zuständig, sicherzustellen, dass Unternehmen den Wettbewerb im Binnenmarkt nicht durch wettbewerbswidrige Absprachen oder den Missbrauch von Marktmacht verfälschen.
Die Produktion in der Chemiebranche war zuletzt rückläufig, wie aus Branchenberichten hervorgeht.



