Tchibo scheitert vor Gericht: Aldi Süd darf Kaffee weiterhin günstig verkaufen
Tchibo scheitert mit Klage gegen Aldis Kaffeepreise

Niederlage für Tchibo im Rechtsstreit um Kaffeepreise

Der Hamburger Kaffeeröster Tchibo hat vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf eine klare Niederlage erlitten. Die Richter wiesen die Berufung des Unternehmens gegen ein früheres Urteil zurück und bestätigten damit, dass Aldi Süd seine Kaffee-Eigenmarke Barissimo legal zu Niedrigpreisen anbieten darf.

Vorwurf des Verkaufs unter Herstellungskosten

Tchibo hatte dem Discounter vorgeworfen, seit Ende 2023 bestimmte Kaffeesorten zeitweise mit erheblichen Verlusten verkauft zu haben – von Verlusten in Höhe von zwei Euro pro Kilogramm und mehr war die Rede. Nach Ansicht von Tchibo handelte es sich dabei um einen Verkauf unter den Herstellungskosten, was einen Verstoß gegen geltendes Recht darstellen und dem Wettbewerb sowie den Verbrauchern schaden würde.

Die Argumentation des Kaffeerösters: Aldi Süd nutze aggressive Preispolitik, um Marktanteile zu gewinnen und andere Anbieter unter Druck zu setzen. Tchibo forderte daher ein gerichtliches Verbot dieses Vorgehens.

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Gericht sieht keine Rechtsverletzung

Die Richter des Oberlandesgerichts Düsseldorf teilten diese Einschätzung jedoch nicht. Sie wiesen die Berufung zurück und bestätigten das Urteil der ersten Instanz. In der mündlichen Begründung wurde darauf hingewiesen, dass das Verbot des Verkaufs unter Einstandspreis bei Lebensmitteln nicht für Verkäufe unter Herstellungskosten gelte.

Tchibo-Sprecher Arnd Liedtke zeigte sich enttäuscht: „Bedauerlicherweise hat das Gericht die Chance verpasst, einer strukturellen Fehlentwicklung im deutschen Lebensmittelhandel Einhalt zu gebieten.“ Aldi Süd äußerte sich zunächst nicht zu dem Urteil.

Mögliche Revision und Branchenreaktionen

Ob der Rechtsstreit damit beendet ist, bleibt offen. Tchibo kann Revision beim Bundesgerichtshof beantragen. „Wir werden jetzt die schriftliche Urteilsbegründung bewerten und weitere Schritte prüfen“, so Liedtke.

Branchenexperten sehen in dem Urteil ein Zeichen für die veränderten Machtverhältnisse im Handel. Jens-Uwe Franck, Professor für Handels- und Kartellrecht an der Universität Mannheim, kommentierte: „Der Fall illustriert, wie Lebensmittelketten Markenhersteller unter Druck setzen, indem sie Eigenmarken am Markt positionieren und sogar selbst in die Produktion einsteigen.“ Das Gericht habe die rechtliche Bewertung „juristisch sauber begründet“.

Hintergrund: Kaffeepreise und Konsum in Deutschland

Die Preise für Rohkaffee sind in den letzten Jahren stark gestiegen, vor allem aufgrund schlechter Ernten. Laut Internationaler Kaffee-Organisation lag der Durchschnittspreis für ein US-Pfund Rohkaffee im Dezember 2025 bei etwa drei US-Dollar – im Februar 2024 waren es noch 1,82 US-Dollar.

Folgen für Verbraucher:

  • Bohnenkaffee war im Dezember laut Statistischem Bundesamt im Schnitt knapp 55 Prozent teurer als 2020.
  • Im Vergleich zum Vorjahresmonat lag der Preis mehr als 21 Prozent höher.

Der Kaffeekonsum in Deutschland bleibt dennoch hoch: Nach Angaben des Deutschen Kaffeeverbands werden hierzulande im Schnitt 163 Liter Kaffee pro Kopf getrunken. Jährlich werden mehr als eine Million Tonnen Rohkaffee importiert, ein großer Teil davon aus Brasilien.

Eckpreisartikel wie Kaffee haben im Lebensmittelhandel eine besondere Zugkraft, da Verbraucher hier besonders auf Preise achten. Supermärkte und Discounter nutzen solche Produkte oft, um Kunden in ihre Läden zu locken – eine Strategie, die nun gerichtlich bestätigt wurde.

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