Thyssenkrupp-Aufsichtsrat billigt Abspaltung von Materials Services
Thyssenkrupp: Aufsichtsrat stimmt Abspaltung zu

Der Aufsichtsrat von Thyssenkrupp hat den Weg für die Verselbstständigung der Werkstoffhandelssparte Materials Services freigemacht. Nach einer außerordentlichen Sitzung des Kontrollgremiums am Dienstag beschloss das Unternehmen, die rechtlichen Voraussetzungen für die Abspaltung des Geschäftsbereichs zu schaffen und eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen. Damit treibt der Industriekonzern seinen Umbau zu einer Holding mit eigenständig aufgestellten Geschäftsbereichen weiter voran.

Rechtsform und Mitbestimmung

Im Mittelpunkt der Beratungen stand die künftige Rechtsform der Sparte, die Konzernführung und Arbeitnehmervertreter seit Monaten entzweit hatte. Nach Informationen aus Unternehmenskreisen wird Materials Services als Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) aufgestellt. Diese Rechtsform gilt als entscheidender Baustein, um Thyssenkrupp auch nach einer später möglichen Börsennotierung oder dem Einstieg externer Investoren maßgeblichen Einfluss auf das Geschäft zu sichern.

Nach langen Verhandlungen hat die Arbeitnehmerseite weitreichende Absicherungen für Mitbestimmung und Tarifbindung durchgesetzt. Laut Konzernkreisen stimmten die Arbeitnehmervertreter den Plänen erst zu, nachdem entsprechende Schutzrechte verbindlich festgeschrieben worden waren. Die Konzernmitbestimmung in Deutschland regelt das Recht der Arbeitnehmer, über den eigenen Betrieb hinaus auch auf Konzernebene bei strategischen Entscheidungen mitzuwirken.

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Tarifbindung langfristig abgesichert

Es wurden umfangreiche Sicherungsmechanismen vereinbart. So bleibt die Steuerung über die Führungsgesellschaft tkMX GmbH organisiert. Damit sollen auch künftig sämtliche deutschen Gesellschaften des Werkstoffhandels in die Mitbestimmungsstrukturen einbezogen werden, selbst wenn weitere Zukäufe oder interne Umstrukturierungen erfolgen. Zudem wurde die Tarifbindung langfristig abgesichert: Die Mitgliedschaft in Arbeitgeberverbänden und die Anwendung der Tarifverträge sollen bis zum Ende des Geschäftsjahres 2032/33 garantiert bleiben. Auch die Rolle des Arbeitsdirektors wurde gestärkt; die Arbeitnehmerseite erhält künftig das erste Vorschlagsrecht für die Besetzung der Position.

Als besonders wichtig bewerten Gewerkschaftsvertreter neue Zustimmungsvorbehalte für größere Eingriffe in die Unternehmensstruktur. Betriebsschließungen, Verkäufe oder größere Restrukturierungen mit mehr als 200 betroffenen Beschäftigten sollen künftig nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats möglich sein. Damit erhält die Arbeitnehmerseite zusätzliche Einflussmöglichkeiten, obwohl die neue Rechtsform ursprünglich als Einschränkung der Mitbestimmung kritisiert worden war.

KGaA: Chancen und Risiken

Kritiker sehen in der KGaA eine Konstruktion, die den Einfluss von Arbeitnehmern und Aktionären begrenzen kann. Anders als bei einer klassischen Aktiengesellschaft liegt die operative Kontrolle bei einer persönlich haftenden Gesellschaftergesellschaft. Dadurch können wesentliche Entscheidungen langfristig in den Händen des bisherigen Eigentümers bleiben, selbst wenn Kapitalanteile verkauft oder neue Investoren aufgenommen werden. Aus Sicht des Managements bietet das erhebliche Vorteile: Die Konzernzentrale kann strategischen Einfluss behalten und sich zugleich neue Finanzierungsmöglichkeiten erschließen. Arbeitnehmervertreter befürchteten dagegen, dass Mitbestimmungsrechte in den verselbstständigten Geschäften schrittweise ausgehöhlt werden könnten.

Tiefgreifende Neuordnung von Thyssenkrupp

Die Entscheidung ist ein weiterer Schritt in der tiefgreifenden Neuordnung von Thyssenkrupp. Konzernchef Miguel López verfolgt das Ziel, die einzelnen Geschäfte stärker zu verselbstständigen und sie schrittweise kapitalmarktfähig zu machen. Den Anfang machte die Marinesparte TKMS. Nun folgt mit dem Werkstoffhandel Materials Services der nächste große Bereich. Der Industriekonzern will sich schrittweise von einzelnen Geschäftseinheiten trennen oder diese verselbstständigen. Vom heutigen Industriekonzern soll schließlich nur noch eine Finanzholding übrig bleiben. Neben TKMS und Materials Services stehen demnach auch die restlichen Sparten des Konzerns – Automotive (Automobilzulieferung), Decarbon Technologies (Klimafreundliche Technologien) und Steel (Stahl) – auf der Liste für Verselbstständigungen und Teilverkäufe.

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Materials Services, das künftig unter dem Namen TK Accelis auftreten soll, zählt mit rund 15.500 Beschäftigten zu den weltweit größten Werkstoffhändlern. Die Sparte beliefert Industriekunden mit Stahl, Metallen, Kunststoffen und Logistikdienstleistungen und gilt innerhalb des Konzerns als vergleichsweise stabiles Geschäft. Sie leidet zwar unter einer verhaltenen Nachfrage aus wichtigen Abnehmerbranchen wie dem Maschinenbau und der Automobilindustrie, profitiert aber gleichzeitig von ihrer breiten internationalen Aufstellung sowie dem Ausbau digitaler Handelsplattformen.

Bewertung und Ausblick

Auch am Kapitalmarkt wird die Abspaltung aufmerksam verfolgt. Branchenkreise rechnen damit, dass Materials Services als eigenständiges Unternehmen mit rund zwei Milliarden Euro bewertet werden könnte. Im vergangenen Geschäftsjahr setzte Materials Services rund 11,4 Milliarden Euro um. Nachdem die hohen Stahl- und Metallpreise der Jahre 2021 und 2022 den Ergebnissen zeitweise Rückenwind verliehen hatten, normalisierte sich das Marktumfeld zuletzt deutlich.

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