Die Abschaffung der sogenannten „Rente mit 63“ könnte den Staatshaushalt um fast zehn Milliarden Euro entlasten und gleichzeitig rund 125.000 Arbeitskräfte sichern. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) im Auftrag der Bertelsmann Stiftung. Die Forscher betonen jedoch, dass Ausnahmen für Härtefälle notwendig seien.
Einsparpotenzial von 9,5 Milliarden Euro
Die „Rente mit 63“ erlaubt es besonders langjährig Versicherten mit mindestens 45 Beitragsjahren, zwei Jahre vor dem Regelrentenalter ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen. Aktuell liegt das Regelrentenalter bei 66 Jahren und vier Monaten, sodass die Frührente ab 64 Jahren und vier Monaten möglich ist. Jährlich nutzen rund 250.000 bis 280.000 Erwerbstätige diese Option.
Im Zuge der geplanten Rentenreform wird über verschiedene Maßnahmen zur Stabilisierung der Rentenkassen diskutiert, darunter auch Änderungen bei der Frührente. Laut DIW würde eine Streichung der „Rente mit 63“ pro Rentnerjahrgang 9,5 Milliarden Euro einsparen. Die Wissenschaftler stützten sich auf Erfahrungen aus früheren Reformen und erstellten eine Modellrechnung für den Jahrgang 1957, den jüngsten, der vollständig im Ruhestand ist. Sie gingen davon aus, dass die Betroffenen ihren Rentenbeginn um etwa zehn Monate verschieben und dann mit Abschlägen in Rente gehen. Die Rentenversicherung würde um 10,4 Milliarden Euro entlastet, nach Abzug von Ausfällen bei Kranken- und Arbeitslosenversicherung blieben 9,5 Milliarden Euro übrig.
Positive Effekte auf den Arbeitsmarkt
André Schleiter, Arbeitsmarktexperte der Bertelsmann Stiftung, fasst die Ergebnisse zusammen: „Die Möglichkeit der Frühverrentung gehört auf den Prüfstand.“ Die Studie zeigt zudem, dass durch das Hinauszögern des Renteneintritts zusätzlich Arbeitskräfte im Umfang von rund 125.000 Vollzeitkräften zur Verfügung stünden. Dabei handele es sich häufig um erfahrene, gut qualifizierte Beschäftigte.
Sonderregeln für Härtefälle erforderlich
Allerdings seien Sonderregeln nötig, warnen die Autoren. Vor allem Menschen mit eingeschränkter Gesundheit oder geringer Beschäftigungsstabilität könnten nicht ohne Weiteres länger arbeiten und müssten dann mit Abschlägen in Rente gehen. Denkbar seien individuelle Gesundheitsprüfungen, Änderungen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung, Nachweise über belastende Tätigkeiten oder die Berücksichtigung des durchschnittlichen Einkommens.
Kontroverse um die „Rente mit 63“
Befürworter der „Rente mit 63“ argumentieren oft, dass der abschlagsfreie frühere Ruhestand eine Belohnung für die Lebensleistung sei – 45 Jahre Arbeit, verbunden mit enormer körperlicher und mentaler Energie. Man könne Menschen nicht als bloße Rechengröße im demografischen Wandel betrachten.
Die aktuelle Regelung wurde 2014 von der damaligen schwarz-roten Bundesregierung eingeführt und richtet sich an „besonders langjährig Versicherte“ mit mindestens 45 Beitragsjahren. Vor 1953 Geborene konnten ohne Abschläge mit 63 in Rente gehen. Für zwischen 1953 und 1963 Geborene steigt die Altersgrenze schrittweise an. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 liegt das frühestmögliche Zugangsalter bei 65 Jahren.



