DIHK-Präsident Adrian verteidigt Krankschreibung ab Tag eins
DIHK-Präsident Adrian verteidigt Krankschreibung ab Tag eins

Berlin. DIHK-Präsident Peter Adrian hat die von der Koalition beschlossene Regelung zur Krankschreibung ab dem ersten Krankheitstag verteidigt. In einem Interview mit der Funke Mediengruppe betonte er, dass die Maßnahme dazu beitrage, „Fehlanreize zu reduzieren“ und die Wirtschaft zu entlasten.

Hintergrund der Reform

Die Koalition hatte kürzlich beschlossen, dass Arbeitnehmer künftig ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit eine Krankschreibung vorlegen müssen. Bislang galt eine Regelung, die eine Krankschreibung erst ab dem dritten Tag vorschrieb. Adrian erklärte, dass die alte Regelung zu Missbrauch geführt habe, da einige Arbeitnehmer ohne ärztliche Bescheinigung zu Hause blieben. Die neue Regelung sorge für mehr Transparenz und verhindere unnötige Fehlzeiten.

Auswirkungen auf die Wirtschaft

Adrian betonte, dass die Reform insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen zugutekomme. „Die Betriebe leiden unter hohen Krankheitsausfällen. Eine frühere Krankschreibung hilft, die Planungssicherheit zu erhöhen und die Produktivität zu steigern“, so der DIHK-Präsident. Er verwies auf Zahlen, wonach die Krankheitsausfälle in Deutschland im vergangenen Jahr um 15 Prozent gestiegen seien. Die Reform könne dazu beitragen, diesen Trend umzukehren.

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Weitere Reformwünsche

Neben der Krankschreibung sprach sich Adrian für weitere Änderungen in der gesetzlichen Krankenversicherung aus. Er forderte eine stärkere Digitalisierung der Gesundheitsdaten und eine bessere Vernetzung von Ärzten und Krankenkassen. „Wir müssen die Bürokratie abbauen und die Effizienz steigern“, sagte Adrian. Zudem plädierte er für eine Reform der Beitragsbemessungsgrenze, um die Finanzierung der Krankenversicherung langfristig zu sichern.

Reaktionen aus der Politik

Die Regelung zur Krankschreibung war in der Koalition umstritten. Während die SPD die Maßnahme als notwendig bezeichnete, kritisierten Teile der Linken und der Grünen sie als zu streng. Adrian wies die Kritik zurück: „Es geht nicht um Misstrauen gegenüber den Arbeitnehmern, sondern um Fairness gegenüber den Unternehmen und der Solidargemeinschaft.“

Die Reform soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Arbeitnehmer müssen dann ab dem ersten Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, wenn sie länger als drei Tage krank sind. Bei kürzeren Erkrankungen bleibt die Regelung wie bisher.

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