Rente: 72 Prozent der Leistungen sind steuerpflichtig
Rente: Fast drei Viertel der Leistungen steuerpflichtig

Im Jahr 2025 waren 72 Prozent der Rentenleistungen in Deutschland einkommensteuerpflichtig. Das Statistische Bundesamt in Wiesbaden meldete am Dienstag, dass von den insgesamt rund 423 Milliarden Euro, die an 22,5 Millionen Empfänger gesetzlicher, privater oder betrieblicher Renten ausgezahlt wurden, 304 Milliarden Euro als steuerpflichtige Einkünfte galten. Dies entspricht einem Anstieg des durchschnittlichen Besteuerungsanteils um 16,4 Prozentpunkte seit 2015.

Ursachen für den Anstieg

Die Entwicklung ist auf die schrittweise Umstellung auf die sogenannte nachgelagerte Besteuerung zurückzuführen, die bereits 2005 gesetzlich verankert wurde. Bei diesem Modell werden Beiträge in der Ansparphase zunehmend von der Steuer befreit, während die Leistungen in der Auszahlungsphase stärker besteuert werden. Je später der Renteneintritt erfolgt, desto höher ist der steuerpflichtige Anteil der Rente.

Zusätzlich sind Rentenerhöhungen in voller Höhe steuerpflichtig, was den Anteil ebenfalls steigen lässt. Die ursprünglich bis 2040 geplante Übergangsphase wurde im März 2024 bis zum Jahr 2058 verlängert. Erst dann werden die Renten neuer Jahrgänge vollständig besteuert.

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Zahlen im Vergleich

Während die Zahl der Rentenempfänger im Vergleich zum Vorjahr um 0,8 Prozent zunahm, stiegen die ausgezahlten Leistungen um 5,1 Prozent. Diese Diskrepanz verdeutlicht, dass nicht nur mehr Menschen Renten beziehen, sondern auch die durchschnittlichen Leistungen deutlich wachsen.

Das Statistische Bundesamt betonte jedoch, dass ein steuerpflichtiger Anteil nicht zwangsläufig bedeutet, dass tatsächlich Steuern gezahlt werden müssen. Viele Rentner liegen nach Abzügen unter dem steuerlichen Grundfreibetrag und sind daher von der Steuerzahlung befreit.

Tatsächliche Steuerlast 2022

Die aktuellsten Zahlen zur tatsächlichen Steuerlast stammen aus dem Jahr 2022. Damals zahlten 9,34 Millionen oder rund 42 Prozent der Rentenempfänger Einkommensteuer. Von diesen bezogen jedoch 80 Prozent neben der Rente weitere Einkünfte, etwa aus Vermietung oder einem Arbeitsverhältnis. Bei Ehepaaren, die steuerlich gemeinsam veranlagt werden, zählen hierzu auch die Einkünfte des Partners oder der Partnerin.

Diese Zahlen verdeutlichen, dass die Mehrheit der Rentner, die Steuern zahlen, über zusätzliche Einkommensquellen verfügt. Für viele Rentner bleibt die Rente trotz des steuerpflichtigen Anteils unterhalb der Steuerschwelle.

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