Die Euphorie der Bundesregierung über den 33-Punkte-Plan der Rentenkommission hat deren Mitglied Peter Bofinger überrascht. Im Interview mit dem Tagesspiegel äußert er sich zu Kritikpunkten, insbesondere zur geplanten Abschaffung der Minijobs, und verteidigt das Gesamtpaket.
Minijobs: Kritik und Alternativen
Auf die Kritik von Ministerpräsident Markus Söder, der die Minijobs retten will, reagiert Bofinger gelassen. Er sieht zwei Hauptprobleme des Minijobs: eine Beschäftigungsgrenze von 603 Euro und fehlende Rentenansprüche. Für Familien mit Kindern schlägt er einen „Minijob 2.0“ vor: einen Freibetrag in der Sozialversicherung von 500 Euro pro Kind. „Das wäre eine familienfreundliche Alternative zum Minijob für Familien, die auf den Zuverdienst angewiesen sind“, so Bofinger. Anders als beim Minijob bliebe der Freibetrag auch bei höherem Verdienst erhalten und wäre mit einem Rentenanspruch verbunden.
Euphorie und Gegenwind
Die positive Aufnahme des Plans durch die Große Koalition bezeichnet Bofinger als „überraschend, aber toll. Ich kam mir fast vor wie in einem Fußballteam, das die Weltmeisterschaft gewonnen hat.“ Zugleich zeigt er sich gefasst gegenüber Kritik: „Wenn man sich engagiert und Position bezieht, muss man das immer mit in Kauf nehmen.“ Nach seiner Aussage zu Beamtenbeförderungen kurz vor der Pensionierung habe er „nicht so freundliche Zuschriften“ erhalten, aber das sei nicht schlimm. „Wenn sich niemand mehr traut, unpopuläre Positionen zu vertreten, kommen wir mit dem Land nicht weiter.“
Selbstständige und längeres Arbeiten
Bofinger hebt hervor, dass die Einbeziehung der Selbstständigen ein „Regimewechsel“ hin zur Erwerbstätigenversicherung sei. Zum Punkt „länger arbeiten“ erklärt er: Das Renteneinstiegsalter solle nur steigen, wenn die Lebenserwartung tatsächlich weiter steige. „Aktuell sehen wir eher Stagnation. Deswegen ist es unsinnig, das Renteneintrittsalter anhand eines Trends linear hochzurechnen und zu sagen, 2080 sind wir bei der Rente mit 70.“
Missverständnisse und versicherungsfremde Leistungen
Bofinger kritisiert das verbreitete Missverständnis, das Rentensystem stehe vor dem Zusammenbruch. Ohne Reform wäre das Rentenniveau von 48 auf 46,4 Prozent gesunken und die Beiträge von 18,6 auf 21,1 Prozent gestiegen – ein Problem, aber keine Katastrophe. Zu den versicherungsfremden Leistungen, wie Mütterrente und Hinterbliebenenrente, die nicht durch Beiträge gedeckt sind, betont er: „Im Jahr 2023 betrug die Differenz rund 40 Milliarden Euro, die von den Beitragszahlern finanziert wurde.“ Er schlägt vor, diese Leistungen zu reduzieren, um den Arbeitnehmerbeitrag zu senken. Zur Mütterrente sagt er: „In Zeiten von knappen öffentlichen Mitteln muss man sich schon fragen, ob die Mütterrente die Priorität verdient, die sie hat.“
Kapitalrente und Generation X
Ab 2032 soll ein neues System mit einer Kapitalrente gelten, die das Rentenniveau von 48 Prozent für Neurentner stützen soll. Bofinger versichert, dass die Kommission die Risiken eines Finanzmarktzusammenbruchs explizit diskutiert habe. Für die Generation X bedeute der Nachhaltigkeitsfaktor keine Rentenkürzung, solange die Löhne stiegen. „Da muss schon die Welt zusammenbrechen“, so Bofinger.



