Die Bundesregierung hat eine steuer- und abgabenfreie Prämie von bis zu 1000 Euro für Arbeitnehmer angekündigt, um die Bürger angesichts des Iran-Kriegs und der gestiegenen Lebenshaltungskosten zu entlasten. Das Modell ist bereits aus der Corona-Zeit bekannt. Doch wie reagieren die Unternehmen in Rostock auf diesen Vorschlag? Viele Arbeitgeber halten sich noch bedeckt und warten auf die genauen gesetzlichen Regelungen.
Abwarten auf die Details
Das Kreuzfahrtunternehmen Aida Cruises erklärte auf Anfrage: „Aktuell liegt uns kein verabschiedetes Gesetz vor. Es gibt lediglich mediale Ankündigungen der Bundesregierung. Wir werden uns eine Meinung bilden, sobald verbindliche Eckdaten und Details vorliegen.“
Ähnlich äußerte sich Nico Höppner, Abteilungsleiter Personal- und Vertriebsmanagement bei der Ostseesparkasse (Ospa) Rostock. Er betonte, dass es noch keine finalen Bedingungen gebe, sodass eine Zahlung weder entschieden noch beschlossen werden könne. Die Ospa prüfe jedoch fortlaufend die Möglichkeiten, da dies eine Entlastung für die Mitarbeitenden darstellen würde. Ein Großteil der Belegschaft könnte von einer solchen Prämie profitieren.
Die Neptun Werft/Meyer Werft verwies darauf, dass es sich bei der freiwilligen steuerlichen Zulage bisher um einen Plan der Bundesregierung handele, der noch keine Gesetzeskraft erlangt habe. Sobald die finale Regelung vorliege, werde die Werft prüfen, welche Optionen infrage kommen. Derzeit gebe es noch keine Entscheidung zu dem Thema.
Ein Pressesprecher der Firma Goldbeck ließ mitteilen: „Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns zu dieser Thematik nicht äußern.“
Universität und Land in Gesprächen
Die Universität Rostock verwies die Anfrage an das Land bzw. das Finanzministerium. Aus dem Ministerium hieß es: „Zu den angekündigten Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung, einschließlich der Möglichkeit einer steuer- und abgabenfreien Prämie für Beschäftigte, laufen derzeit Gespräche, die noch andauern.“ Von den Regelungen wären etwa 2060 Personen mit einer besoldungs- oder tarifrechtlichen Eingruppierung betroffen, studentische Hilfskräfte und wissenschaftliche Mitarbeiter nicht eingerechnet. Eine Entscheidung über die Höhe und Gewährung der Prämie sei noch nicht getroffen worden.
Stadtverwaltung Rostock: Prämie wohl nicht relevant
Bei der Rostocker Stadtverwaltung scheint die Situation klarer. „Für die knapp 2700 Beschäftigten der Stadtverwaltung ist dieser Vorschlag vermutlich nicht relevant“, hieß es aus dem Rathaus. Die Mitarbeiter werden nach dem Tarifvertrag des Verbandes kommunaler Arbeitgeber bezahlt, Beamte nach den Besoldungsvorschriften. Sollte es jedoch zu entsprechenden tariflichen Regelungen kommen, seien diese auch für die Tarifbeschäftigten der Stadtverwaltung relevant. Allerdings sei angesichts der Laufzeit des aktuell gültigen Tarifvertrags (1. Januar bis 31. März 2027) nicht davon auszugehen. Allerdings wurde zuletzt berichtet, dass die Entlastungsprämie bis voraussichtlich 30. Juni 2027 verlängert werden könnte, wodurch das Ganze doch relevant werden könnte.
Stadtwerke und RSAG: Unterschiedliche Situation
Auch die Stadtwerke Rostock verweisen auf den Tarifvertrag. „Im Moment ist eine Zahlung der Entlastungsprämie für tarifgebundene kommunale Arbeitgeber nicht möglich, da es keine rechtliche Grundlage im Tarifvertrag hierfür gibt“, so ein Sprecher. Für die gut 700 Beschäftigten gelte der Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe (TV-V).
Anders sieht es bei der Rostocker Straßenbahn AG (RSAG) aus. Mit 880 Mitarbeitern und 43 Auszubildenden hat das Unternehmen bereits konkrete Zusagen gemacht. Die Tarifverhandlungen für den ÖPNV wurden kürzlich in der fünften Runde abgeschlossen. „Genau zu dieser Zeit wurde von der Bundesregierung die steuer- und abgabenfreie Entlastungsprämie vereinbart“, erklärte Sprecherin Beate Langner. Die Zahlung dieser Prämie sei ein Ergebnis der Tarifeinigung. „Im August 2026 erhalten alle Beschäftigten des TV-N Mecklenburg-Vorpommern die steuer- und abgabenfreie Entlastungsprämie in Höhe von 1000 Euro“, so Langner. Vollzeitbeschäftigte bekommen den vollen Betrag, Teilzeitbeschäftigte anteilig. Normalerweise könne eine solche Prämie nicht einfach so gezahlt werden, sondern benötige eine tarifliche Regelung.



