Bahn kündigt bundesweites Alkoholkonsumverbot an Bahnhöfen an
Die Deutsche Bahn verschärft ihre Sicherheitsmaßnahmen: Ab dem 15. Oktober 2026 wird der Konsum von Alkohol an allen rund 5400 Bahnhöfen in Deutschland verboten. Dies bestätigte das Unternehmen gegenüber ntv. Bislang galt ein solches Verbot nur an etwa 30 größeren Bahnhöfen, darunter in Hamburg, Köln und München. Bahnchefin Evelyn Palla sagte der „Bild“-Zeitung: „Wir greifen jetzt noch härter durch. Wir wollen mehr Ordnung und Sicherheit auf unseren Bahnhöfen und in unseren Zügen.“ Es gehe um den Schutz von Mitarbeitern und Reisenden.
Auslöser: Eskalierte Ticketkontrolle mit alkoholisiertem Fahrgast
Den Anlass für die Ausweitung des Verbots gab ein Vorfall in der vergangenen Woche. Auf der Bahnstrecke zwischen Offenburg und Karlsruhe eskalierte eine Ticketkontrolle in einem Regionalzug. Der Tatverdächtige war laut ersten Ermittlungen offenbar stark alkoholisiert. Nahe dem Bahnhof Ettlingen-Bruchhausen fiel ein Bahnmitarbeiter aus noch unbekannter Ursache aus dem fahrenden Zug. Palla erklärte: „Zu oft mussten wir feststellen, dass dort, wo zu viel Alkohol fließt, auch die Gewalt zunimmt. Zuletzt hat uns dies der brutale und sinnlose Angriff vom vergangenen Freitag gezeigt.“
Details des Verbots: Gastronomie und Mitführen ausgenommen
Das Verbot bezieht sich auf den direkten Konsum auf Bahnsteigen und in Bahnhofshallen. Der Ausschank in der Bahnhofsgastronomie bleibt weiterhin erlaubt. Auch das Mitführen von Alkohol in verschlossenen Taschen oder aus Einkäufen ist weiterhin gestattet. Die Einhaltung des Verbots wird von DB-Sicherheitskräften und der Bundespolizei überwacht. Wer beim unerlaubten Trinken erwischt wird, muss mit einem sofortigen Platzverweis rechnen. Im Wiederholungsfall kann sogar ein dauerhaftes Hausverbot ausgesprochen werden. Die Deutsche Bahn wird ihr Hausrecht entsprechend ändern.
Reaktionen und Ausblick
Die Maßnahme soll für mehr Sicherheit auf den Bahnhöfen sorgen. Die Bahn reagiert damit auf eine Zunahme von Gewaltvorfällen in Verbindung mit Alkoholkonsum. Die Umsetzung erfolgt ab dem 15. Oktober 2026 bundesweit.



