EU-Kommission ermittelt gegen Bauchemie-Hersteller wegen Preisabsprachen
EU ermittelt gegen Bauchemie-Hersteller

Die EU-Kommission hat ein Kartellverfahren gegen mehrere Hersteller von Bauchemikalien eingeleitet. Sie verdächtigt die Unternehmen, in den Jahren 2021 und 2022 Preiserhöhungen für chemische Zusatzstoffe und Zusatzmittel für Zement, Beton und Mörtel abgesprochen zu haben. Dies könnte einen Verstoß gegen das europäische Kartellrecht darstellen.

Vorwürfe und betroffene Unternehmen

Nach vorläufigen Erkenntnissen der Brüsseler Behörde sollen sich die Hersteller darüber abgestimmt haben, wie Preiserhöhungen in Pressemitteilungen von Branchenverbänden in Deutschland, Frankreich und Spanien gerechtfertigt werden könnten. Hintergrund waren gestiegene Rohstoffpreise infolge der Covid-19-Pandemie und des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine.

In Deutschland sind die Unternehmen Cemex, Ha-be, Mapei, Master Builders Solutions, MC Bauchemie, Liesen, Remei, Sika sowie der Branchenverband Deutsche Bauchemie betroffen. Auch in Spanien und Frankreich wurden Unternehmen und Verbände in die Untersuchung einbezogen.

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Auswirkungen auf Baukosten

Die chemischen Zusatzstoffe werden laut EU-Kommission vor allem eingesetzt, um die Herstellungsprozesse und die Leistungsfähigkeit von Zement zu verbessern. Zusatzmittel werden Beton und Mörtel beigemischt, um deren Haltbarkeit und Verarbeitbarkeit zu erhöhen. Die Preise dieser Materialien haben direkten Einfluss auf die Baukosten, weshalb Absprachen erhebliche wirtschaftliche Folgen haben könnten.

Die EU-Kommission hat die beteiligten Unternehmen über die Vorwürfe informiert und ihnen die Möglichkeit gegeben, zu den vorläufigen Erkenntnissen Stellung zu nehmen. Die Unternehmen können nun ihre Sichtweise darlegen und auf die Vorwürfe reagieren.

Mögliche Strafen und weiteres Vorgehen

Sollte die EU-Kommission zu dem abschließenden Ergebnis kommen, dass ausreichend Beweise für einen Verstoß vorliegen, kann sie diesen untersagen und Geldbußen von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes der jeweiligen Unternehmen verhängen. Eine gesetzliche Frist für den Abschluss der Untersuchung gibt es nicht.

Bereits im Oktober 2023 hatte die Behörde Geschäftsräume von Unternehmen der Bauchemikalienbranche in mehreren Mitgliedstaaten durchsuchen lassen. Die EU-Kommission ist dafür zuständig, sicherzustellen, dass Unternehmen den Wettbewerb im Binnenmarkt nicht durch wettbewerbswidrige Absprachen oder den Missbrauch von Marktmacht verfälschen.

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