Kartellamt verhängt 11,9 Millionen Euro Strafe gegen Reifenhändler
Kartellamt: 11,9 Mio Euro Strafe für Reifenhändler

Das Bundeskartellamt hat wegen unerlaubter Preisbindungen beim Vertrieb von Reifen Geldbußen in Höhe von insgesamt 11,9 Millionen Euro verhängt. Die Behörde wirft drei Unternehmen vor, die Preisbildung beim Vertrieb von Reifen der Marken Maxxis und CST auf dem deutschen Reifengroßhandelsmarkt eingeschränkt zu haben.

Margengarantie als Kern des Kartellverstoßes

Die Unternehmen sollen eine sogenannte Margengarantievereinbarung geschlossen haben, die den Großhändlern eine bestimmte Marge je verkauftem Reifen zugesichert habe. Dies habe die Preissetzungsfreiheit der Händler eingeschränkt und sei daher kartellrechtswidrig. Die Geldbußen wurden verhängt gegen die Maxxis International GmbH (Sitz in Dägeling, Schleswig-Holstein), die Best4Tires Berlin GmbH sowie die Reifen Müller GmbH & Co. KG aus Hammelburg (Unterfranken) und einen Verantwortlichen.

Rolle der Unternehmen

Maxxis ist Alleinimporteur von Reifen des taiwanesischen Herstellers Cheng Shin Rubber Ind. Co. Ltd. in Deutschland, darunter die Marken Maxxis und CST. B4T Berlin und Reifen Müller sind Reifengroßhändler. Kartellamtspräsident Andreas Mundt betonte: „Vertikale Preisbindungen gehen regelmäßig zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher.“ Das Bundeskartellamt verfolge diese seit Anfang der Siebzigerjahre verbotenen Praktiken konsequent.

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Rechtswidrigkeit von Margengarantien

Mundt zufolge sind Margengarantievereinbarungen dann kartellrechtswidrig, „wenn sie – wie hier – Vorgaben für die Verkaufspreise der Händler enthalten und damit deren Preissetzungsfreiheit einschränken“. Bei der Höhe des Bußgelds wurde mildernd berücksichtigt, dass Maxxis und B4T Berlin bei der Aufklärung des Sachverhalts mit dem Bundeskartellamt kooperiert hätten. Maxxis und Reifen Müller haben einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung zugestimmt.

Rechtsmittel möglich

Die Bußgeldbescheide sind noch nicht rechtskräftig. Gegen sie kann Einspruch eingelegt werden, über den dann das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet. Die Verbraucher profitieren von solchen Maßnahmen, da Preisabsprachen in der Regel zu höheren Endpreisen führen.

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