Kartellamt: Erfolg bei Spritpreis-Ermittlungen gegen Raffinerien
Kartellamt: Erfolg bei Spritpreis-Ermittlungen

Das Bundeskartellamt hat im Kampf gegen überhöhte Kraftstoffpreise einen wichtigen Zwischenerfolg erzielt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Aussetzung der Auskunftspflicht für zwei Raffinerien abgelehnt, die sich gegen die Offenlegung ihrer Kosten- und Preisstrukturen gewehrt hatten. Dies gab die Behörde am Mittwoch bekannt.

Ermittlungen gegen alle Raffinerie-Betreiber eingeleitet

„Unsere Ermittlungen kommen planmäßig voran: Die ersten Antworten auf unsere Auskunftsbeschlüsse sind bereits eingegangen“, sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. „Wir haben Verfahren gegen sämtliche Raffinerie-Betreiber in Deutschland eingeleitet.“ Ziel sei es, zu überprüfen, welche Kosten den Unternehmen tatsächlich entstanden seien, wie diese den verschiedenen Geschäftsbereichen zuzuordnen seien und ob die verlangten Preise hierdurch gerechtfertigt werden könnten.

Die Raffinerie-Preise gelten als wichtiger Faktor für die Schwankungen der Spritpreise an den Tankstellen. Die Behörde hatte im Frühjahr die Ermittlungen aufgenommen und umfangreiche Auskunftsersuchen an die Betreiber verschickt. Zwei Unternehmen hatten dagegen geklagt, sind mit ihrem Eilantrag nun aber gescheitert.

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Keine schnellen Erfolge zu erwarten

Trotz des gerichtlichen Erfolgs stellt das Kartellamt keine unmittelbaren Preissenkungen in Aussicht. Das Kartellrecht sei „kein Instrument staatlicher Preisregulierung und kann Kraftstoffpreise nicht unmittelbar senken“, hieß es aus der Behörde. Vielmehr sei es Aufgabe des Bundeskartellamtes, Wettbewerbsverstöße und missbräuchlich überhöhte Preise konsequent zu verfolgen. Dies setze komplexe wirtschaftliche und rechtliche Prüfungen voraus, die gerichtsfest sein müssten und sich daher nicht innerhalb kurzer Zeit abschließen ließen.

12-Uhr-Regel: Verstöße nehmen wieder zu

Parallel zu den Raffinerie-Ermittlungen beobachtet das Kartellamt weiterhin die Einhaltung der sogenannten 12-Uhr-Regel, die Preiserhöhungen an Tankstellen erst ab Mittag erlaubt. Die Zahl der Verstöße sei im Juli wieder gestiegen, teilte die Behörde mit, ohne konkrete Zahlen zu nennen. Der größte Teil der Abweichungen seit Einführung – knapp 88 Prozent – passierte allerdings in einem Zeitfenster von 11.50 bis 12.10 Uhr, also sehr nah am erlaubten Zeitbereich. Nur 3,5 Prozent der Verstöße waren mehr als eine Stunde von 12 Uhr entfernt.

Kritik an der 12-Uhr-Regel wächst

Die 12-Uhr-Regel ist umstritten. Ökonomen und Verbraucherschützer erkennen keine dämpfende Auswirkung auf den Preis, sondern sehen sogar eine preistreibende Wirkung. Zuletzt hatte auch CSU-Chef Markus Söder im ARD-Sommerinterview gesagt: „Man sollte auch noch mal dringend schauen, ob diese 12-Uhr-Regel wirklich funktioniert. Mein Gefühl: sie funktioniert nicht sehr und hat auch keine große Wirkung.“

Auch der ADAC spricht sich für eine kritische Überprüfung der Regel aus. Man wolle verschiedene Instrumente gegen überhöhte Kraftstoffpreise wissenschaftlich auf Wirksamkeit, Nebenwirkungen und praktische Umsetzbarkeit prüfen lassen, erklärte ein Sprecher des Automobilclubs.

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