Deutsche Verbände fordern Verbot von Apples Tracking-Abfrage
Die deutsche Medien- und Werbewirtschaft möchte Apples App-Tracking-Abfrage auf iPhones durch das Bundeskartellamt untersagen lassen. Fünf Dachverbände der Branche erklärten, dass die Vorschläge von Apple im Rahmen des Missbrauchsverfahrens nicht geeignet seien, die von den Kartellbehörden festgestellten Wettbewerbsprobleme im mobilen Werbemarkt zu lösen.
Apples Datenschutzsystem im Fokus
Das App Tracking Transparency Framework (ATT) ist Apples System zum Schutz der Privatsphäre, das mit iOS 14.5 eingeführt wurde. Es zwingt App-Entwickler dazu, Nutzer explizit um Erlaubnis zu bitten, bevor sie deren Daten über Apps und Webseiten anderer Unternehmen hinweg verfolgen dürfen. Beim ersten Start einer App werden die Nutzer gefragt, ob sie ihr erlauben wollen, zu Werbezwecken ihre Aktivitäten in Apps und auf Websites anderer Anbieter zu erfassen.
Viele Anwender lehnen diese Erlaubnis ab, was seit der Ankündigung im Juni 2020 zu anhaltender Kritik aus der Werbebranche führt. Besonders stark äußerte sich der Facebook-Konzern Meta gegen das System.
Bedenken der Kartellbehörde
Das Bundeskartellamt leitete im Juni 2022 wegen ATT ein Verfahren gegen Apple ein, obwohl die Behörde den Datenschutz grundsätzlich begrüßt. Die Kartellwächter warfen Apple vor, für Drittanbieter sehr strenge Regeln aufzustellen, während eigene Apple-Dienste wie der App Store oder Apple News von diesen Regeln weniger stark betroffen seien und eigene Daten einfacher nutzen könnten.
Problematisch empfanden die Behördenmitarbeiter auch die Gestaltung der Abfragen. Während Drittanbieter standardisierte, eher abschreckende Abfragefenster nutzen müssten, soll Apple seine eigenen Hinweise so gestaltet haben, dass Nutzer eher zur Zustimmung neigen.
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Geschäftsmodelle der betroffenen Unternehmen. Viele kostenlose Apps finanzieren sich durch personalisierte Werbung. Durch das ATT würden deren Werbeeinnahmen drastisch sinken, während Apples eigenes Werbegeschäft im App Store potenziell gestärkt werde, da Apple dort die Datenhoheit behalte.
Wirtschaft lehnt Kompromissvorschläge ab
Ende 2025 reichte Apple verschiedene Lösungsvorschläge ein und versprach etwa, die Abfragen neutraler zu gestalten. Die neuen Regeln werden seit Dezember 2025 in einem Markttest von der Behörde geprüft. Die Verbände der Medien- und Werbewirtschaft kommen nun zu dem Ergebnis, dass auch nach den Zusagen von Apple die zentralen Wettbewerbsverstöße bestehen bleiben.
Die Verbände forderten das Bundeskartellamt auf:
- Die Zusagen von Apple abzulehnen
- „Den Kartellrechtsverstoß durch eine wirksame Untersagungsentscheidung zu beenden“
- „Ein hinreichend disziplinierendes Bußgeld“ zu verhängen, um sicherzustellen, dass Apple das beanstandete Verfahren nicht wiederhole
Die deutsche Werbewirtschaft sieht sich durch Apples System unfair benachteiligt und fordert nun entschiedene Maßnahmen der Kartellbehörden, um Wettbewerbsverzerrungen im mobilen Werbemarkt zu beenden.



