Die Polizei hat am Dienstagabend in der Großbeerenstraße in Potsdam-Babelsberg einen 46-jährigen Autofahrer gestoppt, der mit über 2,6 Promille Alkohol im Blut und ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs war. Das teilte die Polizei am Mittwoch mit. Der Mann war zunächst nicht in der Lage, einen Atemalkoholtest durchzuführen – erst rund zwei Stunden später gelang ihm der Pustvorgang.
Kontrolle um 21.30 Uhr: Fahrer stark alkoholisiert
Beamte hielten den Renault gegen 21.30 Uhr an und kontrollierten den Fahrer. Da der Mann offenkundig stark alkoholisiert war und keinen Atemtest absolvieren konnte, ordnete die Polizei eine Blutprobe an und untersagte ihm die Weiterfahrt. Nach etwa zwei Stunden gelang dem 46-Jährigen schließlich der Atemalkoholtest – der Wert lag bei mehr als 2,6 Promille.
Ermittlungen gegen Fahrer und Halterin
Gegen den Fahrer sowie gegen die Halterin des Fahrzeugs leitete die Polizei Ermittlungsverfahren ein. Der Halterin wird vorgeworfen, dem Beschuldigten das Auto trotz fehlender Fahrerlaubnis überlassen zu haben. Die Polizei betonte, dass der Mann keine gültige Fahrerlaubnis besaß.
Der Vorfall ereignete sich in der Großbeerenstraße, einer vielbefahrenen Straße im Stadtteil Babelsberg. Die Polizei warnt eindringlich vor den Gefahren von Alkohol am Steuer: Bereits ab 0,5 Promille drohen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote. Bei Werten über 1,1 Promille handelt es sich um eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden kann.
Hintergrund: Alkohol am Steuer in Deutschland
In Deutschland gilt für Autofahrer eine absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,1 Promille. Wer mit diesem Wert erwischt wird, begeht eine Straftat nach § 316 StGB. Zudem droht der Entzug der Fahrerlaubnis. Im vorliegenden Fall lag der Wert mit über 2,6 Promille mehr als doppelt so hoch – ein Wert, der lebensbedrohlich sein kann und oft mit starken Ausfallerscheinungen einhergeht.
Die Polizei in Potsdam hat die Ermittlungen aufgenommen und prüft weitere Verstöße. Die Halterin des Renaults muss sich nun ebenfalls verantworten, da sie das Fahrzeug einem Fahrer ohne Führerschein überlassen hat. Dies ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße und Punkten geahndet werden kann.



