ADDW-Pflicht: Neue Innenraum-Kamera im Auto – was Sie wissen müssen
ADDW-Pflicht: Innenraum-Kamera im Auto – was Sie wissen müssen

Seit Juli 2024 müssen alle neu zugelassenen Pkw in der Europäischen Union mit einem erweiterten Fahrerablenkungswarnsystem (ADDW) ausgestattet sein. Das kamerabasierte System überwacht per Infrarot die Blickrichtung und Kopfhaltung des Fahrers, um Ablenkung zu erkennen und zu warnen. Ziel ist es, die Zahl der Verkehrstoten drastisch zu senken – die EU verfolgt die „Vision Zero“ bis 2038.

Wie funktioniert das ADDW-System?

Das ADDW nutzt Infrarotsensoren, um Gesicht, Kopfhaltung und Blickrichtung des Fahrers in Echtzeit zu scannen. Weicht der Blick zu lange von der Fahrbahn ab, ertönt ein Alarm. Die Technik soll auch bei Dunkelheit oder durch Sonnenbrillen funktionieren. Einige Hersteller setzen zudem Radartechnik ein, um etwa zurückgelassene Kleinkinder zu erkennen – dies ist jedoch gesetzlich nicht vorgeschrieben.

Die Europäische Kommission beruft sich auf Schätzungen von Unfallforschern, wonach 10 bis 30 Prozent aller Verkehrsunfälle in Europa auf Ablenkung zurückzuführen sind, vor allem durch illegale Smartphone-Nutzung.

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Datenschutz: Was passiert mit den Bilddaten?

Das ADDW ist als geschlossenes System (Closed-Loop) definiert: Die Bilddaten werden ausschließlich lokal im Fahrzeug verarbeitet und nach der Warnung sofort und unwiderruflich gelöscht. Eine Übertragung in die Cloud, an Hersteller, Versicherungen oder Behörden ist illegal. Biometrische Gesichtserkennung zur Identifikation des Fahrers ist ausdrücklich verboten.

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit begrüßt die Regelung: „Insoweit genügt die gesetzliche Regelung datenschutzrechtlichen Ansprüchen“, so ein Behördensprecher. Die Einhaltung wird von den Datenschutzbeauftragten der Länder und dem Kraftfahrt-Bundesamt überwacht, das bei Verstößen Rückrufe anordnen kann.

Bringt das System tatsächlich mehr Sicherheit?

Verkehrspsychologe Michael Praxenthaler vom Allianz Zentrum für Technik (AZT) hält automatische Aufmerksamkeitsdetektoren für sinnvoll: „Die bisherigen wissenschaftlichen Feldstudien zeigen, dass sie das Blickverhalten positiv beeinflussen können. Der konkrete Nachweis einer Reduktion des Unfallrisikos im Realverkehr steht jedoch noch aus.“ Er betont, dass die Systeme eine ablenkungsarme Fahrzeugbedienung nicht ersetzen.

Kann man das ADDW abschalten?

Ja, der Gesetzgeber erlaubt die Deaktivierung über die Fahrzeugeinstellungen. Allerdings muss sich das System bei jedem Motorstart automatisch wieder aktivieren – ein dauerhaftes Abschalten ist nicht möglich. Dies ähnelt der Regelung beim intelligenten Geschwindigkeitsassistenten (ISA).

Kritik: Zu sensible Kalibrierung und widersprüchliches Design

Viele Fahrer berichten von Frustration: Die Systeme seien extrem empfindlich eingestellt. Ein kurzer Blick zur Seite, die Bedienung des Touchscreens oder der Blick zu den Kindern lösen sofortige Alarmierung aus. Tester beschreiben das Verhalten als „bestrafend“ für normales menschliches Verhalten.

Kritiker weisen zudem auf einen Widerspruch hin: Während der Gesetzgeber fordert, den Blick auf der Straße zu lassen, verbauen Hersteller immer größere Touchscreens, die durch verschachtelte Menüs zur Ablenkung zwingen. Das Auto verleite zum Wegschauen – und das ADDW piepe anschließend.

Kosten: Mehrere hundert Euro Mehrpreis

Die Kosten für das ADDW-System werden auf 100 bis 150 Euro pro Fahrzeug geschätzt. Zusammen mit anderen vorgeschriebenen Systemen wie Notbremsassistent, Rückfahrkamera, Blackbox und Reifendruckkontrolle sowie Cyber-Sicherheitsmaßnahmen können die Mehrkosten 800 bis 1.500 Euro betragen. Während dies bei einem 80.000-Euro-Fahrzeug kaum ins Gewicht fällt, schlägt es bei einem Kleinwagen für 15.000 Euro deutlich zu Buche.

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