Prime-Kunden gegen Amazon: Die größte Sammelklage ihrer Art
Hunderttausende Prime-Kunden gehen wegen Werbung bei Prime Video gegen Amazon vor. Die Verbraucherzentrale Sachsen hat eine Sammelklage gegen den Konzern eingereicht. Grund ist die Einführung von Werbung bei Prime Video am 5. Februar 2024. Seitdem werden bei Filmen und Serien nicht überspringbare Werbespots eingeblendet. Wer weiterhin werbefrei schauen möchte, muss zusätzlich 2,99 Euro im Monat bezahlen. Zudem hat Amazon die Qualität von Bild und Ton verringert. Aus Sicht der Verbraucherschützer hat der Konzern damit die Vertragsbedingungen einseitig verschlechtert.
Rekord bei der Sammelklage
Die Klage stößt auf enormes Interesse. Bis zum Ende der Frist haben sich 329.903 Menschen in das Klageregister eingetragen. Die Verbraucherzentrale Sachsen spricht von einer Rekordbeteiligung. Für die Verbraucherschützer zeigt die hohe Zahl, dass viele Kundinnen und Kunden „nicht bereit sind, einseitige Vertragsänderungen bei digitalen Abonnements einfach hinzunehmen“. Nach einer ersten mündlichen Verhandlung vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht in München Mitte Mai 2026 rechnet die Verbraucherzentrale Sachsen damit, die erste Instanz der Sammelklage zu verlieren. Das Urteil soll am 17. Juli 2026 fallen. Dann wolle man jedoch in Revision gehen.
Amazon drohen Millionen-Kosten
Sollte Amazon den Prozess letztlich verlieren, könnten mindestens 28,6 Millionen Euro fällig werden. Dabei geht es um mögliche Rückzahlungen an alle eingetragenen Kläger. Wären alle rund 20 Millionen Prime-Abonnenten in Deutschland Teil der Klage gewesen, hätte die Belastung laut Verbraucherschützern sogar bis zu 1,73 Milliarden Euro betragen können.
Weitere Klage gegen Prime Video
Zusätzlich zur Klage in Bezug auf Prime Video läuft eine weitere Sammelklage der Verbraucherzentrale NRW gegen Amazon. Dabei geht es um die Preiserhöhung des Prime-Abos aus dem Jahr 2022. Damals stieg der Jahrespreis von 69 Euro auf 89,90 Euro, der Monatspreis von 7,99 Euro auf 8,99 Euro. Betroffene können sich dem Verfahren weiterhin anschließen und mögliche Rückzahlungsansprüche sichern.



