Bundestag beschließt schärfere Haftung für E-Roller-Vermieter
Bundestag beschließt schärfere Haftung für E-Roller-Vermieter

Der Bundestag hat eine Gesetzesänderung verabschiedet, die Vermietungsfirmen von E-Rollern künftig stärker für Unfälle haften lässt. Wer über einen auf dem Gehweg liegenden E-Roller stolpert oder von einem angefahren wird, soll nicht mehr auf den Behandlungskosten sitzen bleiben. Die Reform führt eine verschuldensunabhängige Halterhaftung ein, sodass Betreiber von E-Roller-Flotten für Unfallkosten aufkommen müssen, wenn der eigentliche Verursacher nicht belangt werden kann.

Hintergrund der Gesetzesänderung

Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) erklärte: „Wer mit der Vermietung von E-Scootern Geld verdient, muss auch Verantwortung für die Schäden übernehmen, die mit seinen Fahrzeugen verursacht werden.“ Die Zahl der Unfälle mit Elektrokleinstfahrzeugen ist drastisch gestiegen: von rund 4000 im Jahr 2021 auf fast 8000 Unfälle im Jahr 2024. Bislang blieben Geschädigte oft auf ihren Kosten sitzen, weil die Elektroroller von den strengen Haftungsregeln für Kraftfahrzeuge ausgenommen waren.

Details der Neuregelung

Die Gesetzesänderung betrifft nur „selbst balancierende“ Fahrzeuge wie Elektroroller und Segways. Sitzrasenmäher und Elektromobile für Gehbehinderte sind von den verschärften Haftungsregeln ausgenommen. Bei Unfällen mit parkenden Elektroscootern müssen Geschädigte nicht mehr nachweisen, dass ein Fahrer das Fahrzeug fehlerhaft abgestellt hat. Die Neuregelung soll den Schadensersatz für Betroffene erheblich erleichtern.

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Auswirkungen auf Vermieter und Nutzer

Vermieter von E-Rollern müssen künftig mit höheren Kosten rechnen, da sie für Schäden haften, die durch ihre Fahrzeuge verursacht werden, selbst wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann. Dies könnte zu höheren Mietpreisen oder strengeren Kontrollen der Fahrzeuge führen. Für Nutzer bedeutet die Reform mehr Sicherheit, da sie bei Unfällen besser geschützt sind.

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