Viele Dienstleister bieten inzwischen integrierte Trinkgeld-Funktionen auf ihren Kartenlesegeräten an. Doch die Mehrheit der deutschen Kunden steht dieser Entwicklung skeptisch gegenüber. Eine Yougov-Umfrage vom Dezember 2025 unter 2060 Bundesbürgern zeigt: Mehr als die Hälfte der Befragten empfindet die digitalen Auswahlfelder für Trinkgeld als „schlecht“ oder „eher schlecht“. Nur knapp ein Drittel bewertet sie positiv. Besonders auffällig: Über ein Fünftel der Gäste gibt seit der Einführung dieser Funktion weniger Trinkgeld.
Kann das Trinkgeld bei der Bedienung an?
Kai Eifler, Gewerkschaftssekretär der Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) in Darmstadt, vermutet, dass die digitalen Vorschläge die Hemmschwelle für Trinkgeld eher erhöhen. „Viele Gäste fragen sich bei den Kartenlesegeräten vielleicht: ‚Kommt mein Trinkgeld wirklich bei unserer Bedienung an oder steckt es sich das Unternehmen ein?‘“, erklärt Eifler. Er beobachtet zudem, dass nach der Corona-Pandemie viele Gastronomen wieder vermehrt auf Bargeld setzen, da die kontaktlose Zahlung an Bedeutung verloren habe.
Der Blick aus der Praxis: Café-Besitzerin berichtet
Emilia Bieber, Inhaberin des „Art Cafés“ in Assmannshausen und eines weiteren Cafés in der berühmten Drosselgasse in Rüdesheim am Rhein, hat andere Erfahrungen gemacht. Sie schätzt, dass sie seit der Anschaffung ihrer Geräte mit digitalen Trinkgeldoptionen rund zehn Prozent mehr Trinkgeld erhält. „Die Amerikaner geben meist 20 Prozent Trinkgeld bei meinem Kartenlesegerät. Bei den Deutschen sind es oft 10 Prozent“, berichtet Bieber. „Manche sagen auch ‚Das ist unverschämt‘ bei den vorgeschlagenen 10, 15 oder 20 Prozent.“ Ihr Gerät bietet zudem die Option „Kein Trinkgeld“ sowie die Möglichkeit, einen individuellen Betrag einzugeben. „Mit den Prozentsätzen finden es viele bequem, dann müssen sie nicht rechnen“, so Bieber. Sie betont, dass sie niemanden zu einem Trinkgeld dränge.
Gewerkschaft warnt vor Missbrauch
Kai Eifler weist auf ein weiteres Problem hin: In der Gastrobranche komme es vor, dass Arbeitgeber das Trinkgeld als Argument für niedrigere Löhne nutzen. „Manche Arbeitgeber verweisen in Lohnverhandlungen auf das Trinkgeld, um die Bezahlung zu drücken“, kritisiert Eifler. Angesichts der Wirtschaftsflaute vermutet er, dass die durchschnittliche Trinkgeldhöhe eher rückläufig ist. Die früher übliche Faustregel, bei Zufriedenheit zehn Prozent des Rechnungsbetrags zu geben, werde heute oft unterschritten.
Steuerliche Behandlung von Trinkgeld
Das Finanzamt behandelt Trinkgeld je nach Situation unterschiedlich. Grundsätzlich ist Trinkgeld für Angestellte steuerfrei, sofern es freiwillig und ohne Rechtsanspruch gezahlt wird – unabhängig davon, ob es bar oder digital gegeben wird. Eine Höchstgrenze besteht nicht, wie die Oberfinanzdirektion (OFD) Frankfurt am Main erläutert. Anders sieht es bei Pflicht-Bedienzuschlägen aus, auf die die Bedienung einen arbeitsvertraglichen Anspruch hat: Diese sind steuerpflichtig. Auch selbstständige Gastronomen müssen erhaltene Trinkgelder als Betriebseinnahmen versteuern und der Umsatzsteuer unterwerfen.
Historischer Hintergrund des Trinkgelds
Der Begriff „Trinkgeld“ ist keineswegs modern. Laut dem Deutschen Knigge-Rat tauchte er bereits im späten Mittelalter auf. Ursprünglich war die Gabe als Anerkennung für eine Dienstleistung gedacht – mit dem Wunsch des Spenders, dass das Geld auf sein Wohl vertrunken werde.



