Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat einen Betreiber von Café-Filialen abgemahnt, weil an den Bezahlterminals die Option für null Prozent Trinkgeld schwer zu finden oder gar nicht vorhanden ist. Das teilte Vorstand Christian A. Rumpke bei der Vorstellung des Jahresberichts 2025 in Potsdam mit. Gemeinsam mit Verbraucherschutzministerin Hanka Mittelstädt (SPD) kritisierte er die Praxis als irreführend.
Voreingestellte Prozentsätze erzeugen Druck
Früher warfen Gäste an der Cafétheke ein paar Cent Trinkgeld in einen Becher – heute stehen sie oft vor einem kleinen Bildschirm mit voreingestellten Prozentsätzen. Die Null-Prozent-Option sei dabei schwerer oder gar nicht zu finden, so die Verbraucherschützer. „Wenn die Warteschlange an der Theke lang ist, entsteht ein gewisser Druck“, sagte Rumpke. „Und dann drücken Sie mal schnell auf 15 oder 20 Prozent, weil Sie neigen ja zur Mitte.“
Die Auswahlfelder auf Bezahlterminals sind oft bis 30 Prozent gestaffelt. Es sollte aber gleichwertig auch die Option auswählbar sein, kein Trinkgeld zu zahlen, forderte Rumpke. „Wir geben alle gerne Trinkgeld, aber es muss freiwillig kommen und darf sozusagen nicht durch solche Muster beeinflusst sein.“ Er sprach von „Dark Patterns“, also manipulativen Designgestaltungen.
Automatische Aufforderung auch beim Schuhkauf
Automatische Trinkgeld-Aufforderungen per Bezahlterminal tauchen Rumpke zufolge inzwischen auch in völlig unerwarteten Branchen auf – etwa beim Schuhkauf. Eine YouGov-Umfrage im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur ergab, dass mehr als die Hälfte der Befragten digitale Auswahlfelder fürs Trinkgeld „schlecht“ oder „eher schlecht“ findet. Knapp ein Drittel hält die Auswahloptionen für „gut“ beziehungsweise „eher gut“.
Kinder-Ketchup und Babywasser: unnütze Produkte?
In Sachen Ernährung stieß die Verbraucherzentrale auf ihrer Ansicht nach unnütze Produkte. Ein Kinder-Ketchup eines brandenburgischen Herstellers enthalte mehr Zucker als die Erwachsenen-Variante. Auch auf spezielles „Babywasser“ stießen die Verbraucherschützer – mit dem Zusatz, dass kein Abkochen nötig sei. Rumpke dazu: „Das sind einfach Produkte, die die Welt nicht braucht.“
„Eberswalder Wurst“ abgemahnt
Zudem mahnte die Verbraucherzentrale den Hersteller der „Eberswalder Wurst“ ab, weil bei Produkten der Herkunftsort unklar bleibe, obwohl „Eberswalder“ draufstehe. Die Wurst wird seit der Schließung des Werks in Britz bei Eberswalde nicht mehr in Brandenburg hergestellt. Die weitere Nutzung des Namens „Eberswalder“ löste bereits viel Streit aus.
Tausende Beratungen für Verbraucher
Die Verbraucherzentrale Brandenburg führte im vergangenen Jahr 9.500 individuelle Beratungen für Bürgerinnen und Bürger durch. Ein Schwerpunkt dabei ist der Bereich Energie und Wohnen. Es ging unter anderem um fehlerhafte Strom- und Gasrechnungen oder untergeschobene Verträge. Ministerin Mittelstädt sagte: „Gerade in Zeiten hoher Lebenshaltungskosten und immer komplexerer Angebote brauchen Verbraucherinnen und Verbraucher eine starke, unabhängige Anlaufstelle.“



