Bundesregierung bringt Frühstartrente auf den Weg
Die Bundesregierung treibt ihre Pläne für eine staatlich geförderte private Altersvorsorge für Kinder voran. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat den Gesetzentwurf für die sogenannte Frühstartrente am Donnerstag in die Ressortabstimmung der Regierung gegeben. Mit eigenen Zuzahlungen der Eltern sollen so sechsstellige Summen für das Alter angespart werden können. Zudem soll die Finanzkompetenz junger Menschen gestärkt werden.
Details des Gesetzentwurfs
Der Gesetzentwurf liegt dem Tagesspiegel vor. Demnach will der Bund für jedes Kind vom 6. bis zum 18. Lebensjahr künftig zehn Euro pro Monat in ein individuelles, kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot einzahlen. Ausgezahlt werden soll das geförderte Kapital erst nach Vollendung des 65. Lebensjahrs. Zuzahlungen durch Eltern oder andere sind bis zu 6840 Euro im Jahr möglich, was 570 Euro im Monat entspricht. Nach der Volljährigkeit kann das Geld in einen anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag übertragen werden.
Keine Nachholregel für ältere Jahrgänge
Ältere minderjährige Jahrgänge sollen keine Förderung erhalten. Für sie können entsprechende Vorsorgedepots ohne die staatliche Förderung eröffnet werden. Damit wird von früheren Überlegungen der Koalition abgerückt. Ursprünglich war angekündigt worden, ab 2029 auch ältere, bislang nicht berücksichtigte Jahrgänge nachträglich einzubeziehen. Diese Nachholregel ist im Gesetzentwurf nicht mehr enthalten.
Funktionsweise des Depots
Das Depot soll von den Eltern bei einem Anbieter nach Wahl eröffnet werden können oder in einer öffentlichen Kapitalanlage erfolgen. Die Erträge sollen bis Auszahlungsbeginn steuerfrei sein. Starten soll die Frühstartrente mit dem Geburtsjahrgang 2020 rückwirkend zum 1. Januar 2026. Ab kommendem Jahr soll jährlich der Jahrgang der dann Sechsjährigen dazukommen. Auch für frühere Geburtsjahrgänge, jene der unter 18-Jährigen, sollen Verträge geschlossen werden können, aber ohne staatliche Zuwendungen. Ein Antrag soll generell nicht nötig sein. Die Ausgaben des Bundes für die Frühstartrente sollen zunächst bei 198 Millionen Euro im Jahr liegen und bis 2030 auf 411 Millionen Euro steigen.
Stärkung der Finanzkompetenz
Mit dem Projekt will die schwarz-rote Koalition laut Gesetzentwurf auch die Finanzkompetenz in Deutschland stärken. Die Wertentwicklung soll für die jungen Menschen „in ihren persönlichen Depots unmittelbar erlebbar“ werden, heißt es aus Ministeriumskreisen. Der Gesetzentwurf spricht von „einer frühen praktischen Kapitalmarkterfahrung junger Menschen“ mit den Eltern. Eltern und Kinder sollten nachvollziehen können, wie sich das Vermögen entwickele und welche Rolle Kapitalmarktmechanismen für die private Altersvorsorge spielten. Anbieter und öffentliche Stellen sollen dazu regelmäßig verständlich und transparent informieren. So sollen Anreize entstehen, die private Vorsorge im Erwachsenenalter mit eigenen Beiträgen fortzuführen.
Reaktionen von Verbraucherschützern
Verbraucherschützer sehen die Einführung der Frühstartrente positiv. Von Klingbeil fordern sie allerdings zusätzlich eine Strategie, um die Finanzkompetenz darüber hinaus zu stärken. „Schon junge Menschen müssen lernen, wie sie sparen und gut mit Geld umgehen. Sie müssen lernen, wie sie Ausgaben planen und Schulden vermeiden“, sagte Ramona Pop, Vorständin der Verbraucherzentrale. Diese Aufgabe dürfe nicht den Anbietern überlassen werden. „Bildungsangebote müssen werbefrei sein und dürfen nicht dazu genutzt werden, jungen Menschen Finanzprodukte zu verkaufen.“
Mögliche Depotwerte mit Zuzahlungen
Inklusive Zinseffekten und Zuschüssen der Eltern rechnet man im Finanzministerium mit großen Ertragschancen. Zahlen etwa die Eltern monatlich 10 Euro zu, steigt der Depotwert bis 18 auf rund 4.400 Euro, wie das Ministerium vorrechnet. Mit 65 liegt der Wert bei 107.000 Euro. Schießen die Eltern pro Monat 50 Euro zu, können die Kinder mit 65 mit einem 320.000-Euro-Depot rechnen. Wenn die Eltern nichts dazugeben, dann liegt der Depotwert mit 18 demnach bei 2.200 Euro und mit 65 Jahren bei rund 53.000 Euro. Die Zahlen berücksichtigen weder die Inflation noch eine Besteuerung bei der Auszahlung.
Einbettung in die Rentenreform
Aktuell arbeitet die Bundesregierung an einer großen Rentenreform, für die eine Expertenkommission umfangreiche Vorschläge vorgelegt hatte. Im Mai wurde bereits eine Reform der privaten Altersvorsorge beschlossen. Die private Altersvorsorge soll günstiger, einfacher und unbürokratischer werden. Ein staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot soll die wenig beliebte private Riester-Rente ablösen. Für unerfahrene Anleger soll es ein kostengünstiges, staatliches Standardprodukt geben. Unter Fachleuten zweifelt man jedoch, ob die Regierung die Einführung zum 1. Januar 2027 tatsächlich halten kann. Von der Frühstartrente soll es nun laut Gesetzentwurf einen nahtlosen Übergang in die steuerlich geförderte private Altersvorsorge ab Volljährigkeit geben.



