Neue EU-Regelung: Marmelade darf wieder Marmelade heißen
Was viele Verbraucher schon lange als Marmelade bezeichneten, war nach EU-Recht bislang streng genommen Konfitüre. Himbeere, Kirsche, Pflaume – all diese Aufstriche durften offiziell nicht als Marmelade verkauft werden. Das hat sich nun geändert. Die EU hat ihre sogenannte Frühstücksrichtlinie überarbeitet, und Deutschland setzt die neuen Vorgaben mit einer Verordnung des Bundesagrarministeriums um. Seit Sonntag ist die Neuregelung in Kraft.
Bisherige Regelung: Marmelade nur aus Zitrusfrüchten
Bislang durfte nur Brotaufstrich aus Zitrusfrüchten offiziell als Marmelade bezeichnet werden. Das geht auf eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 1979 zurück, die auf Druck Großbritanniens zustande kam. In Großbritannien wird Marmelade traditionell aus Zitrusfrüchten hergestellt. Die Richtlinie 79/693/EWG und ihre Neufassung 2001/113/EG legten fest, dass Marmelade mindestens 20 Prozent Zitrusfruchtanteil enthalten muss. Dazu zählen Pülpe, Fruchtmark, Saft, wässriger Auszug und Schale. Alle anderen Fruchtaufstriche mussten als Konfitüre verkauft werden.
Neue Regelung: Mehr Freiheit für Fruchtaufstriche
Die EU hat die Frühstücksrichtlinie vor zwei Jahren geändert. Nun dürfen auch Aufstriche aus anderen Früchten als Marmelade verkauft werden. Die nationale Umsetzung erfolgt durch eine Verordnung des Bundesagrarministeriums. Allerdings gibt es eine wichtige Ausnahme: Um Verwechslungen zu vermeiden, muss Marmelade aus Zitrusfrüchten künftig als Zitrusmarmelade bezeichnet werden. Das Wort Zitrus darf durch den Namen der verwendeten Frucht ersetzt werden, etwa Orangenmarmelade oder Zitronenmarmelade.
Hintergrund: Brexit als Auslöser
Die Initiative zur Änderung der Marmeladen-Regelung geht auf den SPD-Politiker Jakob von Weizsäcker zurück. Er war 2017 Mitglied des EU-Parlaments und schlug vor, die Regelung nach dem EU-Austritt Großbritanniens zu lockern. In einer schriftlichen Anfrage an die EU-Kommission argumentierte er, dass die Umbenennung von Konfitüre in Marmelade vielen EU-Bürgern den bitteren Nachgeschmack des Brexits versüßen könne. Dieser Vorschlag ist nun Wirklichkeit geworden.
Auswirkungen für Verbraucher
Für Verbraucher ändert sich im Supermarktregal vor allem die Bezeichnung. Bisherige Konfitüren aus Erdbeeren, Himbeeren oder Aprikosen dürfen jetzt als Marmelade verkauft werden. Die Zutaten und die Qualität bleiben gleich. Allerdings sollten Verbraucher künftig genau hinschauen: Zitrusmarmelade muss als solche gekennzeichnet sein, während andere Fruchtaufstriche nun einfach Marmelade heißen dürfen. Die neue Regelung gilt für alle EU-Mitgliedstaaten, die sie national umsetzen müssen.



