Viele Deutsche nutzen ihre Garage als Abstellkammer, Werkstatt oder sogar Partyraum. Doch das kann teuer werden: Wer die Garage zweckentfremdet, riskiert ein Bußgeld von bis zu 500 Euro. Im schlimmsten Fall droht sogar der Abriss der Garage oder die Kündigung der Mietwohnung.
Garage ist kein Stauraum – das sagt das Gesetz
Garagen sind laut Gesetz dazu da, Fahrzeuge abzustellen. Sie sollen den öffentlichen Verkehrsraum entlasten, indem sie Autos von der Straße holen. Wer die Garage dauerhaft mit Möbeln, Werkzeug oder Kartons vollstellt, begeht eine Nutzungsänderung, die einer behördlichen Genehmigung bedarf. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Rheinland-Pfalz hin.
Der Platz für das Auto muss jederzeit vorhanden sein. Ist die Garage so voll, dass kein Fahrzeug mehr hineinpasst, liegt ein Verstoß vor. Das kann nicht nur Ärger mit der Bauaufsicht geben, sondern auch mit der Versicherung: Brennt es in der Garage und war sie falsch genutzt, kann die Versicherung die Zahlung verweigern.
Was ist in der Garage erlaubt?
Der ADAC gibt klare Regeln: Erlaubt sind Fahrzeuge sowie Zubehör wie Reifen, Wagenheber, Gepäckträger, Öl, Frostschutz oder Reiniger – allerdings nur in kleinen Mengen. Auch Fahrräder, Rasenmäher oder ein Grill sind meist unbedenklich. Sobald jedoch kein Platz mehr für ein Auto bleibt, ist die Nutzung unzulässig.
Das Verwaltungsgericht Darmstadt entschied 2012: Ein Mann hatte seine Garage mit Kartons, Möbeln und Gerümpel vollgestellt. Die Bauaufsicht forderte ihn zur Räumung auf – zu Recht, so die Richter. Eine Garage sei baurechtlich für Fahrzeuge da, und diese müssten ohne Hindernisse hineinpassen.
Bußgeld und weitere Konsequenzen
Wer die Vorgaben ignoriert, muss mit einem Bußgeld rechnen. Je nach Bundesland können bis zu 500 Euro fällig werden. In Extremfällen kann sogar der Abriss der Garage angeordnet werden. Besonders hart trifft es Mieter: Wer seine Garage falsch nutzt, muss unter Umständen mit einer Kündigung rechnen – und die betrifft nicht nur die Garage, sondern auch die Wohnung, da beides oft als Einheit gilt, so der ADAC.
Nachbarn können Ärger machen
Zwar schauen Behörden nicht ohne Anlass in jede Garage, doch wer Ärger mit Nachbarn oder dem Vermieter hat, sollte aufpassen. Denn wenn sie die Behörde informieren, kann es schnell ernst werden. Die Zweckentfremdung einer Garage ist kein Kavaliersdelikt – sie kann richtig teuer werden.



