Berlin ächzt unter extremer Hitze – und die Lage spitzt sich zu. Die Bezirke Pankow und Friedrichshain-Kreuzberg haben deshalb ab Samstag, den 27. Juni, das Grillen auf allen ausgewiesenen Grillflächen bis auf Weiteres verboten. Grund sind die anhaltende Trockenheit und die hohe Waldbrandgefahr.
Grillverbot im Mauerpark und anderen Grünanlagen
Besonders betroffen ist der beliebte Mauerpark in Pankow. „Die anhaltende Hitze und Trockenheit haben die Brandgefahr im Mauerpark deutlich erhöht. Deshalb sehen wir uns gezwungen, das Grillen vorübergehend zu untersagen. Diese Entscheidung fällt uns nicht leicht, sie dient jedoch dem Schutz der Besucherinnen und Besucher sowie unserer Grünflächen“, erklärte Manuela Anders-Granitzki, Bezirksstadträtin für Ordnung und Öffentlicher Raum in Pankow. Sie appellierte an die Vernunft der Parkbesucher: „Wer den Park genießen möchte, kann weiterhin picknicken und die Grünanlagen nutzen, nur auf offenes Feuer und Grillgeräte müssen wir vorübergehend verzichten.“
Diese Flächen sind in Friedrichshain-Kreuzberg betroffen
Auch im Nachbarbezirk Friedrichshain-Kreuzberg gilt ab Samstag ein Grillverbot auf den drei offiziellen Grillflächen. Konkret betroffen sind:
- Volkspark Friedrichshain – Grillwiese am Neuen Hain
- Görlitzer Park – Wiese gegenüber dem Kunstrasensportplatz sowie gegenüber dem Rodelhügel
- Blücherplatz – Wiese zwischen Waterloo-Ufer und Zossener Straße
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg wies darauf hin, dass vor Ort Schilder auf das Verbot hinweisen. Alle Bürgerinnen und Bürger wurden aufgefordert, das Grillverbot unbedingt zu beachten. Die Maßnahme diene der Vermeidung von Bränden sowie dem Schutz von Grünanlagen, der Natur und der öffentlichen Sicherheit.
Hintergrund: Extreme Trockenheit und Waldbrandgefahr
Die Entscheidung fällt vor dem Hintergrund einer langanhaltenden Hitzewelle, die Berlin seit Tagen im Griff hat. Die Waldbrandgefahrenstufe liegt in vielen Teilen der Stadt auf der höchsten Stufe. Die Bezirke reagieren damit auf die akute Gefahr, dass durch Funkenflug oder heiße Asche Brände ausgelöst werden könnten. Das Verbot gilt zunächst unbefristet, bis die Wetterlage sich entspannt.



