Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Freisprüche für fünf Polizisten im Fall des getöteten Mouhamed Dramé rechtskräftig bestätigt. Die Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage wurden verworfen, wie der Strafverteidiger des Einsatzleiters, Michael Emde, mitteilte. Auch der „Kölner Stadt-Anzeiger“ berichtet darüber.
Hintergrund des Falles
Der 16-jährige Mouhamed Dramé aus dem Senegal starb im August 2022 im Garten einer Dortmunder Flüchtlingseinrichtung. Ein Polizist hatte fünf Schüsse auf ihn abgegeben. Das Landgericht Dortmund sprach die fünf angeklagten Beamten im Jahr 2023 frei. Die Richter waren überzeugt, dass die Polizisten rechtmäßig gehandelt hätten, um eine Gefahr für Leib und Leben abzuwenden.
Ablauf des Einsatzes
Die Polizei war zu einer Wohngruppe gerufen worden, weil Dramé sich in einer Nische aufhielt und ein Messer gegen seinen Bauch drückte – vermutlich in suizidaler Absicht. Nachdem er auf Ansprache nicht reagierte, ordnete der Dienstgruppenleiter den Einsatz von Pfefferspray an. Daraufhin bewegte sich der Jugendliche mit dem Messer in der Hand auf die Beamten zu. Ein Taser konnte ihn nicht stoppen. Direkt danach feuerte der als Sicherungsschütze eingeteilte Polizist. Dramé starb später im Krankenhaus.
Juristische Bewertung
Das Landgericht Dortmund sah in dem Verhalten der Polizisten eine rechtmäßige Notwehrhandlung. Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage hatten Revision eingelegt, doch der BGH bestätigte die Freisprüche. Damit ist der Fall rechtskräftig abgeschlossen.



