Das Bundeskartellamt in Bonn geht davon aus, dass die Mineralölbranche einen Teil des sogenannten Tankrabatts nicht an die Endkunden weitergegeben hat. Präsident Andreas Mundt erklärte, die Auswertung der Daten sei noch nicht abgeschlossen, aber bereits jetzt lasse sich sagen: „Auch wir werden voraussichtlich zu dem Ergebnis kommen, dass die Steuerreduktion nicht vollumfänglich in jeder Hinsicht und zu jedem Zeitpunkt weitergegeben worden ist.“
Der Bund hatte die Energiesteuer auf Kraftstoff in den Monaten Mai und Juni um rund 17 Cent pro Liter gesenkt, um die Verbraucher angesichts hoher Spritpreise zu entlasten. Die Preise fielen daraufhin, doch umstritten ist, ob die Senkung ausreichend war. Das Kartellamt hat nun Verfahren gegen die Betreiber aller deutschen Raffinerien eröffnet.
Branchenverband weist Vorwürfe zurück
Der Wirtschaftsverband Fuels und Energie (en2x) widerspricht den Vorwürfen. Hauptgeschäftsführer Christian Küchen betonte: „Unsere Mitglieder haben mit der Einführung des sogenannten Tankrabatts die Preise um 17 Cent je Liter gesenkt. Wenn die Energiesteuer auf Benzin und Diesel am 1. Juli wieder auf das reguläre Niveau angehoben wird, werden wir dementsprechend eine umgekehrte Reaktion sehen.“
Küchen wies die Anschuldigungen überhöhter Preise zurück und verwies auf internationale Vergleiche: „Der durch die Nahostkrise hervorgerufene globale Anstieg der Kraftstoffpreise fiel ohne die staatlichen und regulierungsbedingten Preisanteile in Deutschland für Diesel geringer als in den meisten untersuchten europäischen Ländern aus, der Anstieg bei Benzin lag auf Höhe des internationalen Durchschnitts.“
Kartellamtschef bleibt skeptisch
Trotz der Beteuerungen aus der Branche bleibt Mundt skeptisch. Auf die Frage, wie viele Cent pro Liter wohl weitergegeben wurden, wollte er keine konkrete Zahl nennen: „Ich kann das noch nicht präzisieren, weil wir die Zahlen der letzten Tage noch nicht validiert haben.“ Der Tankrabatt sei zwar weitergegeben worden, „aber er ist aus unserer Sicht eben nicht zu 100 Prozent weitergegeben worden. Und er ist bei einer Kraftstoffart möglicherweise umfangreicher weitergegeben worden als bei der anderen.“
Bereits zuvor hatten das Ifo-Institut und die Monopolkommission kritisiert, dass die Steuererleichterung nicht komplett weitergereicht wurde. Das Ifo geht bei Diesel davon aus, dass von den 16,7 Cent Steuerrabatt lediglich 12 Cent Preisreduktion ankamen. Mundt kommentierte: „Lesen Sie Ifo mal sehr genau, ich finde die Studie gar nicht schlecht.“
Verfahren gegen Raffineriebetreiber laufen
Das Bundeskartellamt beobachtet die Kraftstoffbranche seit langem kritisch, da große Konzerne den Markt dominieren. Dank einer Gesetzesänderung mit Beweislastumkehr kann die Behörde nun strenger vorgehen. Mundt erläuterte: „Die Unternehmen müssen ihre Kostenstrukturen offenlegen und zeigen, dass ihre Preise gerechtfertigt sind. Auf dieser Grundlage haben wir Verfahren gegen die Eigner aller deutschen Raffinerien eröffnet und umfangreiche Auskunftsbeschlüsse erlassen, die sie jetzt beantworten müssen.“ Betroffen sind zwölf Unternehmen.
Eine weitere Neuerung ist die sogenannte 12-Uhr-Regelung, wonach Tankstellen die Preise nur einmal täglich um Punkt 12 Uhr mittags anheben dürfen. Zuvor hatte es bis zu 50 Preisanhebungen pro Tag gegeben, was den Nutzen von Spritpreis-Apps einschränkte. Mundt berichtete von „einer hohen Zahl von Abweichungen“ von der Zeitvorgabe, wobei 90 Prozent dieser Abweichungen im Zeitkorridor 11:50 Uhr bis 12:10 Uhr lägen und nur 10 Prozent außerhalb. Die Ahndung solcher Verstöße obliegt jedoch nicht dem Kartellamt, sondern den Landesbehörden. Bislang haben jedoch nur acht Bundesländer konkrete zuständige Stellen benannt, sodass die Datenweitergabe stockt.



