Neues Gesetz: Keine individuelle Mitteilung bei steigenden Beiträgen
Seit dem 18. Juli 2026 sind Krankenkassen in Deutschland nicht mehr verpflichtet, ihre Versicherten persönlich über Beitragserhöhungen zu informieren. Die schwarz-rote Koalition hat die entsprechende Vorschrift im Paragrafen 175 des Sozialgesetzbuches V ersatzlos gestrichen. Das bedeutet: Weder per Brief noch per E-Mail oder auf anderem Weg müssen Kassen künftig mitteilen, wenn der Zusatzbeitrag steigt. Verbraucherjournalist Hermann-Josef Tenhagen bezeichnet dies in einer Kolumne als „schweren Fehler des Gesetzgebers“ und „heimlichen Skandal“.
Hintergrund: Wettbewerb der über 90 Krankenkassen
In Deutschland konkurrieren über 90 gesetzliche Krankenkassen miteinander. Dieses System soll laut Tenhagen dafür sorgen, dass sich bessere Ideen durchsetzen und die Versorgung günstiger wird. „Damit ein solches Konkurrenzsystem funktioniert, braucht es vollständige Informationen“, schreibt er. Bisher gehörte dazu die individuelle Mitteilung über Preisänderungen. Mit der Streichung dieser Pflicht werde der Wettbewerb erschwert, da Versicherte nicht mehr automatisch erfahren, wenn ihre Kasse teurer wird. Der Zusatzbeitrag variiert zwischen den Kassen um bis zu 2,2 Prozentpunkte. Für Gutverdiener bedeutet das laut Tenhagen eine Mehrbelastung von über 750 Euro brutto im Jahr – plus denselben Betrag vom Arbeitgeber.
Wie es zur Streichung kam
Ursprünglich sah der Gesetzentwurf vor, dass die Information per E-Mail ausreicht, um Porto- und Papierkosten von zehn Millionen Euro zu sparen. Erst in der abschließenden Beratung des Gesundheitsausschusses, für die es keine Protokolle gibt, setzte sich die Idee durch, die Information ganz zu streichen. Der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Christos Pantazis, erklärte auf Nachfrage, die Idee sei „im Rahmen der Berichterstattergespräche von der Unionsseite eingebracht“ worden. Die SPD habe die Brisanz möglicherweise nicht verstanden, so Tenhagen. Pantazis räumte ein: „Deshalb sehen wir als SPD-Bundestagsfraktion an dieser Stelle Nachsteuerungsbedarf.“ Er fordert eine „praxistaugliche Neuregelung, die den bürokratischen Aufwand reduziert, gleichzeitig aber eine niedrigschwellige und verlässliche Information der Versicherten sicherstellt.“
Lobbyarbeit der Krankenkassen
Bereits im Vorfeld hatten Krankenkassenverbände auf eine Lockerung der Informationspflicht gedrängt. Der Dachverband der Betriebskrankenkassen forderte in einer Stellungnahme, dass Informationen auch über Mitgliederzeitschriften oder die Homepage erfolgen könnten. Zudem solle der Hinweis auf ein Sonderkündigungsrecht gestrichen werden. Auch der AOK-Bundesverband und der GKV-Spitzenverband sprachen sich gegen individuelle Benachrichtigungen aus. Tenhagen vermutet, dass die Kassen-Lobbyisten die Abgeordneten beeinflusst haben. Der AOK-Bundesverband teilte jedoch mit, der komplette Wegfall gehe ihm zu weit.
Was Versicherte jetzt tun können
Trotz der Gesetzesänderung gibt es Möglichkeiten, informiert zu bleiben. Tenhagen empfiehlt, die Mitgliederzeitschrift der eigenen Kasse genau zu lesen, da einige Kassen dort weiterhin über Beitragsänderungen berichten wollen. Die Techniker Krankenkasse (TK) als größte Kasse Deutschlands sowie die günstigste Kasse BKK Firmus haben angekündigt, weiterhin per App oder E-Mail zu informieren. Versicherte können zudem den Vorstand ihrer Kasse schriftlich bitten, über künftige Beitragsveränderungen informiert zu werden. Eine weitere Option ist, die Bundestagsfraktionen von Union und SPD aufzufordern, die Regelung nachzubessern. Tenhagen selbst verspricht, bei Finanztip über Beitragsänderungen auf dem Laufenden zu halten.
Aktuelle Beispiele: IKK Classic erhöht Beiträge
Bereits in diesem Jahr haben drei Kassen ihre Beiträge erhöht. Die IKK Classic mit 2,8 Millionen Mitgliedern hob den Zusatzbeitrag zum 1. August um 0,45 Prozentpunkte auf 3,85 Prozent an. Ohne die bisherige Informationspflicht erfahren Versicherte solche Änderungen künftig nur noch zufällig – es sei denn, sie suchen aktiv danach.



