Krankes Haustier: Darf ich der Arbeit fernbleiben?
Krankes Haustier: Darf ich der Arbeit fernbleiben?

Wenn der Hund oder die Katze schwer krank ist oder akut Betreuung benötigt, stellt sich für viele Tierhalter die Frage, ob sie der Arbeit fernbleiben dürfen. Rechtlich gelten Haustiere nicht als Familienmitglieder, daher gibt es weder Anspruch auf Freistellung noch auf Krankengeld bei Erkrankung des Tieres. Dennoch kann es Situationen geben, in denen ein Tier dringend versorgt oder zum Tierarzt gebracht werden muss – etwa bei schweren Erkrankungen oder nach Unfällen. Der Tierschutz steht dann im Vordergrund, und Tierhalter sind verpflichtet, ihr Tier angemessen zu versorgen.

Kein Anspruch wie bei Kindern

Anders als bei erkrankten Kindern besteht für Haustiere kein gesetzlicher Anspruch auf bezahlte Freistellung. Arbeitnehmer können nicht einfach zu Hause bleiben. Zunächst sollte versucht werden, eine andere Betreuung zu organisieren. Ist keine andere Betreuung möglich, kann der Arbeitnehmer im Notfall vorübergehend von der Arbeit fernbleiben – allerdings unbezahlt. Wichtig ist, den Arbeitgeber unverzüglich zu informieren und die tierärztliche Behandlung gegebenenfalls nachweisen zu können.

Notfälle und Routine-Termine

Ein Routine-Termin für Impfung oder Entwurmung ist kein Notfall und sollte in die Freizeit gelegt werden. Anders sieht es aus, wenn ein Tier beispielsweise vergiftet wurde oder nach einem Unfall dringend behandelt werden muss. In solchen Fällen kann man mit dem Arbeitgeber über einen Urlaubstag, unbezahlte Freistellung oder eine andere Lösung sprechen. Wer eigenmächtig der Arbeit fernbleibt, riskiert arbeitsrechtliche Konsequenzen wie Abmahnung oder sogar Kündigung.

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Homeoffice als Alternative

Gibt es im Unternehmen die Möglichkeit zum Homeoffice, kann dies eine Option sein. So lässt sich die Betreuung des Tieres möglicherweise mit der Arbeit vereinbaren. Muss man jedoch während der Arbeitszeit zum Tierarzt oder fällt die Arbeit deshalb aus, sollte der Arbeitgeber auch darüber informiert werden. Eine gesetzliche Regelung für den Umgang mit kranken Haustieren gibt es nicht, daher ist eine frühzeitige Absprache mit dem Arbeitgeber entscheidend.

Fazit: Kommunikation ist der Schlüssel

Ein gesetzliches Recht auf Freistellung wegen eines kranken Haustiers gibt es nicht. Wer sein Tier versorgen muss, sollte den Arbeitgeber frühzeitig informieren und gemeinsam nach Lösungen suchen – etwa über Urlaub, unbezahlte Freistellung oder Homeoffice. So lassen sich Konflikte meist vermeiden. Ob ein Gericht einem Arbeitnehmer recht geben würde, hängt vom Einzelfall ab, wobei die Schwere der Erkrankung des Tieres, die Dringlichkeit der Behandlung und die betriebliche Situation berücksichtigt werden können.

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