Landwirt muss für verletzte Kuh zahlen: Gericht entscheidet
Landwirt muss für verletzte Kuh zahlen

Ein Landwirt aus dem Landkreis Günzburg ist vom Amtsgericht wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Der Mann muss 2.400 Euro zahlen, weil er eine verletzte Kuh nicht rechtzeitig behandeln ließ. Das Urteil erging am Donnerstag.

Vorwurf: Tierarzt zu spät gerufen

Dem Landwirt wurde vorgeworfen, eine Kuh mit einer schweren Klauenverletzung tagelang nicht versorgt zu haben. Erst als das Tier bereits stark humpelte und offensichtlich Schmerzen hatte, zog er einen Tierarzt hinzu. Der Arzt musste die Kuh behandeln, die Verletzung war bereits stark entzündet.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Landwirt seine Sorgfaltspflicht verletzt hat. Der Richter betonte, dass ein verantwortungsvoller Tierhalter sofort handeln müsse, wenn ein Tier Anzeichen von Schmerzen zeige. „Wer Tiere hält, übernimmt die Verantwortung für ihr Wohlbefinden“, sagte der Richter in der Urteilsbegründung.

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Strafbefehl zunächst akzeptiert

Zunächst hatte der Landwirt einen Strafbefehl über 2.400 Euro akzeptiert. Doch dann legte er Einspruch ein, woraufhin es zur Verhandlung kam. Das Gericht bestätigte jedoch die Geldstrafe. Zudem muss der Mann die Kosten des Verfahrens tragen.

Der Vorfall hatte sich bereits im vergangenen Jahr ereignet. Die Polizei war auf den Fall aufmerksam geworden, nachdem ein Tierschutzverein Anzeige erstattet hatte. Die Beamten stellten bei einem Besuch des Hofes die verletzte Kuh fest und veranlassten die tierärztliche Behandlung.

Hintergrund: Tierschutzgesetz in Deutschland

In Deutschland ist der Schutz von Tieren gesetzlich verankert. Das Tierschutzgesetz schreibt vor, dass niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf. Wer ein Tier hält, muss es angemessen ernähren, pflegen und unterbringen. Verstöße können mit Geldstrafen oder in schweren Fällen mit Freiheitsstrafen geahndet werden.

Im Landkreis Günzburg gibt es immer wieder Fälle von Vernachlässigung. Tierschutzvereine appellieren an Landwirte, bei Krankheiten ihrer Tiere frühzeitig einen Tierarzt zu kontaktieren. Auch die Landwirtschaftsämter bieten Beratungen an, um Tierhalter zu unterstützen.

Das Urteil ist rechtskräftig. Der Landwirt hat auf weitere Rechtsmittel verzichtet. Er muss die Strafe innerhalb von zwei Wochen zahlen.

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