Der Bundestag berät am Donnerstag über eine umfassende Reform des Mietrechts, die insbesondere in angespannten Wohnungsmärkten wie Berlin für Entlastung sorgen soll. Die geplanten Änderungen betreffen möbliertes Wohnen, Kurzzeitmietverträge und Indexmieten. Für Vermieter bedeuten die Verschärfungen einen erheblichen Einschnitt – „für Vermieter ist das der absolute Supergau“, wie ein Branchenvertreter es formuliert.
Möbliertes Wohnen: Neue Regeln für möblierte Wohnungen
Ein zentraler Punkt der Reform ist die Regulierung möblierter Wohnungen. Bislang konnten Vermieter für möblierte Apartments oft deutlich höhere Mieten verlangen, da die ortsübliche Vergleichsmiete nicht direkt anwendbar war. Künftig soll auch bei möblierten Wohnungen die Mietpreisbremse greifen. Vermieter müssen die Miete dann an der ortsüblichen Vergleichsmiete messen lassen, wobei ein Zuschlag für die Möblierung nur noch in begrenztem Umfang zulässig ist. Laut dem Gesetzesentwurf darf der Möblierungszuschlag maximal 10 Prozent der Kaltmiete betragen. Mieterverbände begrüßen diesen Schritt, da er spekulative Praktiken eindämmen soll.
Kurzzeitmietverträge: Strengere Auflagen für befristete Mietverhältnisse
Ein weiterer Schwerpunkt sind Kurzzeitmietverträge. Bisher konnten Vermieter Wohnungen ohne Angabe von Gründen befristet vermieten, was oft zu Lasten der Mieter ging. Die Reform sieht vor, dass Befristungen künftig nur noch aus einem „berechtigten Interesse“ des Vermieters heraus zulässig sind, etwa bei Eigenbedarf oder geplanten Modernisierungen. Zudem müssen Vermieter die Befristung schriftlich begründen. Bei Verstößen drohen Bußgelder. Dies soll verhindern, dass Mieter in ständiger Unsicherheit leben oder wegen kurzer Vertragslaufzeiten häufiger umziehen müssen.
Indexmieten: Deckelung für inflationsabhängige Mietsteigerungen
Indexmieten, die sich an der allgemeinen Preisentwicklung orientieren, werden ebenfalls neu geregelt. Bislang konnten Vermieter die Miete jährlich um die Inflationsrate erhöhen, ohne dass die ortsübliche Vergleichsmiete eine Rolle spielte. Nach der Reform sollen Indexmieten in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt nur noch dann zulässig sein, wenn sie die ortsübliche Vergleichsmiete nicht um mehr als 20 Prozent übersteigen. Zudem wird eine Kappungsgrenze von 15 Prozent innerhalb von drei Jahren eingeführt. Dies soll Mieter vor übermäßigen Kostensteigerungen schützen, insbesondere in Zeiten hoher Inflation.
Auswirkungen auf Mieter, Vermieter und Wohnungssuchende
Für Mieter bedeuten die Änderungen mehr Kalkulationssicherheit und Schutz vor willkürlichen Mietsteigerungen. Insbesondere in Großstädten wie Berlin, wo die Mietpreise in den letzten Jahren stark gestiegen sind, könnten die neuen Regeln Entlastung bringen. Wohnungssuchende profitieren von mehr Transparenz und faireren Bedingungen bei möblierten Wohnungen und Kurzzeitmietverträgen. Vermieter hingegen sehen sich mit strengeren Auflagen und höheren bürokratischen Hürden konfrontiert. Der Deutsche Mieterbund unterstützt die Reform, während Vermieterverbände vor einem Rückgang des Wohnungsangebots warnen. Die Reform befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren und könnte im Laufe der Beratungen modifiziert werden.



