Punkte in Flensburg: Was Autofahrer wissen müssen
Wer im Straßenverkehr auffällig wird, sammelt nicht nur Bußgelder, sondern auch Punkte in Flensburg. Diese Einträge im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes haben konkrete Folgen: von Ermahnungen über Fahrverbote bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis. Doch ab wann wird es kritisch, wie werden Punkte gelöscht und was gilt in der Probezeit? Ein Überblick.
Wofür gibt es Punkte in Flensburg?
Punkte werden für erhebliche Verkehrsverstöße vergeben. Schon eine vermeintlich kleine Ordnungswidrigkeit kann einen Punkt bringen, wie der Auto Club Europa (ACE) erklärt. Beispielsweise das Parken in zweiter Reihe oder auf dem Fahrradweg, wenn es zu einer Behinderung oder Gefährdung kommt. Für schwerwiegendere Verstöße gibt es zwei oder drei Punkte.
- Ein Punkt: Ordnungswidrigkeiten mit Behinderung oder Gefährdung, z. B. Parken auf dem Radweg.
- Zwei Punkte: Grobe Verstöße mit Fahrverbot, z. B. Tempoüberschreitung von 31 km/h innerorts oder 41 km/h außerorts, Rotlichtverstoß über eine Sekunde.
- Drei Punkte: Straftaten mit Führerscheinentzug, z. B. Trunkenheitsfahrten.
Ab wie vielen Punkten drohen Konsequenzen?
Bei einem oder zwei Punkten müssen Autofahrer zunächst keine Maßnahmen befürchten. Ab vier Punkten erfolgt eine schriftliche Ermahnung mit dem Hinweis auf ein freiwilliges Fahreignungsseminar. Dieses ist nur bis zu einem Stand von fünf Punkten möglich und reduziert den Punktestand um einen Punkt. Innerhalb von fünf Jahren kann nur ein Punkt auf diese Weise abgebaut werden.
Bei sechs oder sieben Punkten gibt es eine Verwarnung mit Hinweis auf den drohenden Führerscheinentzug. Acht Punkte bedeuten das Aus: Die Fahrerlaubnis wird entzogen.
Wie werden Punkte gelöscht?
Punkte verfallen nach bestimmten Fristen, die sich nach der Schwere des Vergehens richten:
- Verstöße mit einem Punkt: Tilgung nach 2,5 Jahren
- Verstöße mit zwei Punkten: Tilgung nach 5 Jahren
- Straftaten mit Entzug der Fahrerlaubnis: Tilgung nach 10 Jahren
Besondere Regeln in der Probezeit
Fahranfänger in der zweijährigen Probezeit müssen mit strengeren Konsequenzen rechnen. Bei erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen, Alkohol am Steuer oder zwei weniger schwerwiegenden Verstößen wird die Probezeit auf vier Jahre verlängert. Zudem ist der Besuch eines Aufbauseminars Pflicht. Bei einem weiteren Verstoß droht eine schriftliche Verwarnung und die Empfehlung einer verkehrspsychologischen Beratung. Ein weiterer Verstoß führt zum Führerscheinentzug.
Vorsicht bei falschen Angaben
Wer versucht, einen anderen als Fahrer anzugeben, um selbst keine Punkte zu kassieren, begeht eine Straftat. Laut ACE drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren wegen falscher Verdächtigung.
Punkte einsehen und abbauen
Autofahrer können ihren Punktestand beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg online oder schriftlich abfragen. Neben dem Fahreignungsseminar gibt es keine weiteren legalen Möglichkeiten, Punkte vorzeitig abzubauen. Die Teilnahme an einem Seminar ist freiwillig und kann den Punktestand um einen Punkt senken, sofern der Stand höchstens fünf Punkte beträgt.



